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Gold - Ist das schon der zweite Streich?

01.04.2020  |  Robert Schröder
Während des jüngsten großen Crashs am Aktienmarkt ist der Goldpreis parallel um 15 Prozent auf fast 1.500 USD eingebrochen. Angetrieben von den weltweit angekündigten Rettungspaketen für die Wirtschaft in Billionen-Höhe ging es dann in der letzten Handelswoche jedoch wieder ähnlich schnell und dynamisch zurück auf über 1.640 USD. Durch diesen schnellen Stimmungsumschwung sowie die zu erwartenden steigenden Schulden, setzen Anleger und Investoren jetzt nicht nur auf Kursziele von 2.000 USD, sondern sogar auf auf einen Anstieg auf 3.000 USD (WingCapital Investments)! Sie könnten alle bitter enttäuscht werden …

Nach der letzten Analyse vom 24. März "Gold - Dies war der erste Streich …" hat der Goldpreis die genannte Kurszielzone von 1.600/10 USD schnell erreicht und übertroffen. Am 26. März lag das Tageshoch bei 1.644 USD und damit etwas höher als erwartet. Seitdem scheint aber wieder die Luft aus dem Anstieg entwichen zu sein. Erst gestern ging es bei Gold über 2,75 Prozent weiter deutlich abwärts.

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Nach dem exakten Test des 74,6% Fibonacci-Korrektur-Retracents, könnte sich nun eine zweite Abwärtswelle, die Abwärtswelle C, anbahnen. Die Kursziele dafür sind bekannt und haben sich nicht verändert. Gold kann weiterhin ohne Weiteres unter 1.400 USD und darüber hinaus auf ca. 1.340 USD abrutschen. Insofern ändert sich die Tendenz gegenüber der letzten (unbeliebten) charttechnischen Analyse nicht.

Allerdings muss eingeräumt werden, dass die zeitliche Komponente der B-Welle bisher nicht gut passt. Vor diesem Hintergrund könnte sich der Fahrplan in den kommenden Woche durchaus noch mehrmals ändern. Besonders dann, wenn Gold Welle B doch preislich und zeitlich ausdehnen sollte.


© Robert Schröder
www.Elliott-Waves.com


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Offenlegung gemäß §34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in dem besprochenen Wertpapier derzeit nicht investiert. Die bereitgestellten Informationen spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Autors wider, stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zu Wertpapiergeschäften dar und können eine individuelle anleger- und anlagengerechte Beratung nicht ersetzen.



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