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Neues von der Finanzblase

13.06.2007  |  Dr. Bruno Bandulet
- Seite 2 -
Zunächst verschreckt die NZZ ihre Leser mit der lapidaren Mitteilung: "Der Zusammenbruch einer Bank könnte Schockwellen aussenden und eine Sogwirkung auf die Realwirtschaft bzw. auf die Branchen außerhalb des Finanzsektors ausüben." Allerdings habe die Geschichte gezeigt, "daß die Regierungen im Krisenfall häufig eingreifen und versuchen, einen Konkurs abzuwenden."

Auch nach G&M-Meinung sind die Banken in den nächsten zwei oder drei Jahren mehr gefährdet und riskanter als die meisten anderen Branchen und sollten deswegen gemieden oder zumindest "untergewichtet" werden.

Interessanterweise hat die amerikanische Rating-Agentur Moody’s bereits untersucht, in welchen Staaten welche Banken auf Rettung durch den Staat oder die Zentralbank hoffen dürfen. Das Ergebnis ist wenig überraschend: "Bei den Großbanken dürfte die Bereitschaft zur Unterstützung sehr hoch sein; bei den kleineren Regional- und Privatbanken hingegen kleiner." Im Klartext heiße dies, daß z.B. die UBS und die Credit Suisse "zu groß sind, um zu scheitern". Richtig ist auch der Hinweis der NZZ, daß die Einlagen von heimischen Kleinanlegern gerettet, die Ausleihungen an andere Banken hingegen "umstrukturiert" würden.

Im übrigen gelten die Artikel 37d, 16 und 37b des Schweizerischen Bankengesetzes. Daraus folgt, daß die in den Depots eingebuchten Werte von den Kunden ungeschmälert herausverlangt werden können. Dazu gehören Aktien, Anleihen, Fonds und Treuhandanlagen. Auf Barguthaben hingegen würde im Ernstfall lediglich die Konkursdividende entrichtet. Nur Einlagen bis zum Betrag von 30 000 Franken pro Kunde sind privilegiert. Sie werden der zweiten Gläubigerklasse zugeordnet, d.h. aus der Konkursmasse ausbezahlt, bevor die nicht gesicherten Gläubiger zum Zuge kommen.

Zu den Depotwerten, die von einem Konkurs nicht tangiert wären, zählen auch Edelmetalle, sofern sie sich in Sammel- oder Einzelverwahrung befinden.

Die Einzelverwahrung bezieht sich auf Barren und Münzen bestimmter Jahrgänge, Prägungen und Nummern. Sie kostet 0,3% per annum. Das Eigentum des Kunden wird gesondert aufbewahrt.

Bei der Sammelverwahrung entstehen Kosten von 0,2% im Jahr. Auch hier wird Eigentum, genauer: Miteigentum, erworben. Weil die Edelmetalle nicht getrennt aufbewahrt werden, ist es nicht möglich, bestimmte Barren oder Münzen einem bestimmten Kunden zuzuordnen.

Metallkonten hingegen stellen keine Depotwerte dar. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an den auf dem Konto ausgewiesenen Metallmengen, sondern einen Anspruch auf physische Auslieferung - was aber die Bank nicht daran hindert, das auf dem Konto verbuchte Metall nicht nur nicht vollständig vorrätig zu halten, sondern sogar auszuleihen, wobei der Zinsertrag nicht dem Kunden, sondern der Bank zufließt.

Zurück zu den Finanzmärkten. Im Grunde läßt sich deren zyklisches Verhalten mit dem ständigen Wechsel zwischen Gier und Angst erklären. Auf lange Phasen der Risikofreude folgen immer Phasen der Risikoaversion. In welcher Phase wir uns gegenwärtig befinden, bedarf keines Kommentars. Noch nie, seit G&M erscheint, wurde mit soviel Kredit gearbeitet, wurden gefährlichere Risiken eingegangen, war die Sorglosigkeit größer.

Eine Spekulationsmarotte, die von nicht wenigen Privatinvestoren gepflegt wird und vor der wir an dieser Stelle warnen müssen, betrifft die Carry Trades, bzw. eine Sonderform davon, die sogenannten Cross Currency Swaps. Bei letzteren handelt es sich um Zinswährungsgeschäfte, wobei eine niedrig verzinsliche Währung ausgeliehen und in einer höher verzinslichen Währung angelegt wird. Darunter leidet neben dem Yen der Schweizer Franken. Im Hoch am 21. September 2001 notierte er bei 1,4433 zum Euro. Zuletzt lag er bei 1,64 und damit wieder auf dem Niveau von Anfang 1999, als der Euro als Buchgeld eingeführt wurde. Das Tief vom Februar 1997 bei 1,6971 scheint in Reichweite zu sein. Mit anderen Worten: Seit Ende 2001 bzw. seit 2002, als das Währungspaar Euro/Franken einen Boden bildete, hat sich der Franken zur idealen Schuldenwährung entwickelt. Nicht nur lagen die Frankenzinsen immer um 1,5 bis zwei Prozent unter den Eurozinsen, dazu kam auch noch die Abwertung, die nur gelegentlich und vorübergehend einmal unterbrochen wurde.




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