Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Chesapeake Gold kauft Alderley Gold Corp.

11.12.2020  |  Minenportal.de
Chesapeake Gold Corp. gab gestern bekannt, dass man am 9. Dezember 2020 eine endgültige Vereinbarung zur Übernahme des privaten Bergbautechnologieunternehmens Alderley Gold Corp. aus British Columbia abgeschlossen habe.

Mit der Übernahme von Alderley erhält Chesapeake Zugang zu einer bewährten und innovativen Technologie zur Verarbeitung von Edelmetallen sowie zu bestimmten Rechten an Vermögenswerten und proprietären Datenbanken, wodurch der Weg hin zu einem neuen wachstumsorientierten und innovativen Gold- und Silberproduzenten geebnet wird.

Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung wird Chesapeake 10 Millionen Stammaktien an die Aktionäre von Alderley ausgeben, wodurch die Alderley-Aktionäre auf vollständig verwässerter Basis etwa 14,2% der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens halten werden. Die Alderley-Aktien werden auf einem Treuhandkonto hinterlegt, wobei die Freigabe an Zeit- und Meilensteinbedingungen über einen Zeitraum von 7 Jahren geknüpft ist.


© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Chesapeake Gold Corp.
Bergbau
692606
CA1651841027
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"