Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Azincourt Energy schließt Beteiligungserwerb im Uranprojekt East Preston ab

17.02.2021  |  IRW-Press
Vancouver, 17. Februar 2021 - Azincourt Energy Corp. (Azincourt oder das Unternehmen) (TSX.V: AAZ, OTC: AZURF) berichtet erfreut, dass es den Erwerb einer siebzigprozentigen Beteiligung am Uranprojekt East Preston im Westen des Athabascabeckens in Saskatchewan, Kanada, abgeschlossen hat.

Das Unternehmen hatte zuvor eine Option auf den Erwerb der Beteiligung durch eine Optionsvereinbarung mit Skyharbour Resources Ltd. (TSXV: SYH) (Skyharbour) und Dixie Gold Inc. (TSXV: DG) (Dixie Gold). Das Unternehmen hat jetzt die Mehrheitsbeteiligung an dem Projekt erworben, indem es in den vergangenen vier Jahren schrittweise 2,5 Mio. CAD in Explorationsinvestitionen getätigt und 1 Mio. CAD in bar bezahlt hat.

Nach dem Beteiligungserwerb hat das Unternehmen für die Erschließung des Projekts ein Joint-Venture mit Skyharbour und Dixie Gold gegründet. Anfangs hat das Unternehmen eine Beteiligung von 70% an dem Joint-Venture, wobei die restliche Beteiligung gleichmäßig auf Skyharbour und Dixie Gold aufgeteilt ist.

Wir freuen uns, dass wir diesen wichtigen Meilenstein erreicht haben, sagte President und CEO Alex Klenman. Wir haben nun eine Hauptbeteiligung an einem hochrangigen Explorationsprojekt am richtigen Ort und unserer Meinung nach zum richtigen Zeitpunkt. Wir möchten unseren Partnern bei Skyharbour und Dixie Gold dafür danken, dass sie immer flexibel waren und den zeitlichen Rahmen an die Marktbedingungen angepasst haben. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihnen, wenn wir uns an die nächsten Entwicklungsphasen auf East Preston machen, fuhr Herr Klenman fort.

Zurzeit bereitet sich das Unternehmen auf ein Bohrprogramm von 2500 Metern auf dem Projektgebiet East Preston vor. Das Personal ist schon unterwegs und Bohrungen sollen Ende dieser Woche beginnen. Einzelheiten zu Bohrbeginn und Zielfestlegung sowie andere Informationen werden in den nächsten Tagen veröffentlicht.

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/56772/AAZ_170221_DEPRcom.001.jpeg

Abbildung 1: Projektlage - westliches Athabasca-Becken, Saskatchewan, Kanada


Über East Preston

Azincourt hält im Rahmen eines Joint Ventures mit Skyharbour Resources (TSX-V: SYH) und Dixie Gold Inc. (TSX-V: DG) eine Beteiligung bis zu 70 % am über 25.000 Hektar großen Projekt East Preston. Im Konzessionsgebiet wurden mehrere vielversprechende leitfähige Korridore mit magnetischen Tiefstwerten entdeckt. Die ausgeprägten Korridore weisen eine Streichlänge von insgesamt über 25 Kilometern auf, wobei jeweils mehrere EM-Leiterabschnitte identifiziert wurden. Bis dato abgeschlossene Bodenerkundungs- und -erprobungsarbeiten haben Ausbiss-, Boden-, biogeochemische und Radonanomalien identifiziert, die wichtige Spurenelemente für die Entdeckung diskordanter Uranlagerstätten sind.

Das Projekt East Preston verfügt über mehrere lange lineare Konduktoren mit gebogener Ausrichtung und versetzten Brüchen in der Nähe von interpretierten Verwerfungslinien - klassische Ziele für im Grundgebirge enthaltene diskordante Uranlagerstätten. Dabei handelt es sich nicht nur um einfache Grundgebirgsleiter, sondern aufgrund der strukturellen Komplexität um Ziele mit deutlich hochgestufter/verbesserter Höffigkeit.

Bei den Zielen handelt es sich um im Grundgebirge enthaltene, mit einer Diskordanz einhergehende Uranlagerstätten, die der Lagerstätte Arrow von NexGen und der Mine Eagle Point von Cameco ähnlich sind. East Preston befindet sich in der Nähe des südlichen Randes des westlichen Athabasca-Beckens, wo sich die Ziele in einer oberflächennahen Umgebung ohne Athabasca-Sandsteindeckschicht befinden, weshalb sie relativ oberflächennahe Ziele sind, bei ihrer Entdeckung jedoch eine große Tiefenausdehnung aufweisen können. Der Projektgrund befindet sich entlang eines parallel verlaufenden leitfähigen Abschnitts zwischen dem Abschnitt PLS-Arrow und der Lagerstätte Centennial von Cameco (Abschnitt Virgin River / Dufferin Lake).


Qualifizierter Sachverständiger

Die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen wurden gemäß den kanadischen Regulierungsbestimmungen der Vorschrift National Instrument 43-101 erstellt und von C. Trevor Perkins, P.Geo., dem Explorationsleiter von Azincourt Energy, in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger im Sinne von National Instrument 43-101 geprüft und genehmigt.


Über Azincourt Energy Corp.

Azincourt Energy ist ein Ressourcenunternehmen mit Sitz in Kanada, das auf den strategischen Erwerb, die Exploration und die Erschließung alternativer Energie-/Kraftstoffprojekte spezialisiert ist, einschließlich Uran, Lithium und anderer kritischer Elemente für saubere Energieanwendungen. Das Unternehmen ist derzeit in seinem in einem Joint Venture betriebenen Uranprojekt East Preston im Athabasca-Becken in Saskatchewan, Kanada, und auf dem Uran-Lithium-Projekt der Escalera Group auf der Picotani-Hochebene im Südosten Perus aktiv.


FÜR DAS BOARD VON Azincourt Energy Corp.

Alex Klenman
Alex Klenman, President & CEO



Weitere Informationen erhalten Sie über:

Alex Klenman, President & CEO
Tel: 604-638-8063
info@azincourtenergy.com

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/56772/AAZ_170221_DEPRcom.002.jpeg

Azincourt Energy Corp.
430 - 800 West Pender Street
Vancouver, BC
V6C 2V6
www.azincourtenergy.com



Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, zu denen auch Prognosen, Schätzungen, Erwartungen und Ziele im Hinblick auf den zukünftigen Betrieb zählen. Diese unterliegen einer Reihe von Annahmen, Risiken und Unwägbarkeiten, von denen viele nicht im Einflussbereich von Azincourt liegen. Anleger werden darauf hingewiesen, dass solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen darstellen, und dass sich die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen erheblich von jenen unterscheiden können, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angenommen wurden. Solche zukunftsgerichteten Informationen basieren auf der Beurteilung aktueller Daten, die das Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen hat. Für zukunftsgerichtete Aussagen kann keine Garantie abgegeben werden und die zukünftigen Ergebnisse können unter Umständen stark abweichen.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!

Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Azincourt Energy Corp.
Bergbau
A3DHG5
CA05478T2074
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"