Golden Dawn Minerals Bohrgenehmigung für Tam O’Shanter hat letzte Phase erreicht
13.01.2022 | IRW-Press
VANCOUVER, 13. Januar 2022 - Golden Dawn Minerals Inc., (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C | OTC Pink: GDMRD), (Golden Dawn oder das Unternehmen), gibt bekannt, dass sein hundertprozentiges Tochterunternehmen Kettle River Resources Ltd. (Kettle River) die letzte Phase einer Bohrgenehmigung für die Liegenschaft Tam OShanter in seinem Edelmetall-Projekt Greenwood im südöstlichen British Columbia erreicht hat.
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2022/63584/GoldenDawn_130122_DEPRCOM.001.png
Konzessionskarte zur Liegenschaft Tam O Shanter, 3 km westlich von Greenwood, BC.
Kettle River erhielt vor kurzem die Aufforderung des Ministry of Energy, Mines and Low Carbon Innovation (EMLI), British Columbia, zur Zahlung einer Sicherheitskaution in Höhe von 20.000 Dollar für die Bohrgenehmigung für Tam OShanter. Das Unternehmen erwartet, dass die Bohrgenehmigung zu Beginn der Saison 2022 vorliegen wird. Die mehrjährige Tam OShanter-Genehmigung im Gebiet erstreckt sich auf insgesamt 23 Bohrstellen. Mehrere Bohrlöcher können von jeder der Bohrstellen ausgeführt werden, so dass die Genehmigung bis zu mindestens 10.350 Bohrmeter ermöglicht.
Die Liegenschaft Tam OShanter umfasst vier Mineralisierungsgebiete, von denen zwei besonders bedeutend sind: Die Zone Deadwood und die Zone Bengal. Eine vermutete Mineralressourcenschätzung für die Zone Deadwood ergab 874.000 Tonnen mit 0,66 Gramm Gold pro Tonne (siehe den technischen Bericht der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsstudie (PEA) von P&E Mining Consultants Inc., Stichtag: 5. Mai 2017, veröffentlicht auf SEDAR).
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2022/63584/GoldenDawn_130122_DEPRCOM.002.png
Die Zone Deadwood besteht aus einer mächtigen Scher- und Silifizierungszone mit drei oder mehr Quarzgängen. Bisher wurden insgesamt 5, auf die Zone Deadwood ausgerichtete Bohrlöcher in der Liegenschaft ausgeführt. Golden Dawn unternahm 2 Bohrkampagnen in den Jahren 2010 und 2011. Die Mineralisierungszone wurde über eine Streichenlänge von ungefähr 500 Metern und eine Tiefe von 400 Metern definiert.
Die Zone Bengal ist ein epithermales Goldziel, das aus einer großen Zone epithermaler Siliziumflutung, hydrothermaler Brekzien und weitverbreiteter Alterierung in Eozän-Sedimentgestein besteht. Nur drei Bohrlöcher wurden in der Vergangenheit zur Prüfung der Zone Bengal ausgeführt, und obwohl Gold- und Silberergebnisse gering waren, treten erhöhte Goldwerte von bis zu 2 Gramm Gold pro Tonne in älterem Gestein im Osten auf, das eine ähnliche Silifizierung und ähnliche chalzedonische Gänge aufweist.
Andere Interessengebiete beinhalten die Vorkommen Tam OShanter und Iva Lenore, die aus versprengter Pyrit- und Chalkopyrit-Mineralisierung in Diorit und benachbartem Knob Hill-Grünstein bestehen.
Erste Bohrungen zur Prüfung der mit Diorit-Intrusivgestein verbundenen Gold-Kupfer-Bodenanomalien und in der Umgebung der historischen Gruben im Vorkommen Bengal, in dem eine historische IP-Anomalie der Wiederaufladbarkeit identifiziert wurde, sind geplant. Bohrungen zur Erweiterung der vermuteten Mineralressource entlang des Streichens und in die Tiefe und zur Prüfung auf parallele Zonen sind ebenfalls geplant. Weitere liegenschaftsweite Explorationsarbeiten werden von den Ergebnissen der luftgestützten VTEM-Untersuchung im Jahr 2021 unterstützt werden.
Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die in dieser Meldung erwähnten historischen Aufzeichnungen von einem qualifizierten Sachverständigen untersucht, aber nicht bestätigt wurden. Weiterführende Arbeiten sind erforderlich, um die Genauigkeit der historischen Aufzeichnungen, auf die in dieser Meldung Bezug genommen wird, zu verifizieren.
Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, dem President des Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 genehmigt.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fachbericht gemäß National Instrument 43-101, der auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com verfügbar ist.
Für das Board of Directors Golden Dawn Minerals Inc.
gez: Christopher R. Anderson
Christopher R. Anderson, CEO
Weitere Informationen erhalten Sie über:
Golden Dawn Minerals Inc. - Corporate Communications
Tel: 604-488-3900
E-Mail: Office@goldendawnminerals.com
Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant, antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potenziell, Ziel, aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften, können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (Gesetz von 1933) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht.
DIESE PRESSEMELDUNG STELLT KEIN VERKAUFSANGEBOT BZW. KEIN VERMITTLUNGSANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR. ZUDEM DÜRFEN DIE WERTPAPIERE NICHT IN RECHTSSYSTEMEN VERKAUFT WERDEN, IN DENEN EIN VERKAUFSANGEBOT, EIN VERMITTLUNGSANGEBOT ODER DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN VOR DER REGISTRIERUNG ODER QUALIFIZIERUNG GEMÄSS DEN GELTENDEN WERTPAPIERGESETZEN IN DIESEN RECHTSSYSTEMEN RECHTSWIDRIG WÄRE.
Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2022/63584/GoldenDawn_130122_DEPRCOM.001.png
Konzessionskarte zur Liegenschaft Tam O Shanter, 3 km westlich von Greenwood, BC.
Kettle River erhielt vor kurzem die Aufforderung des Ministry of Energy, Mines and Low Carbon Innovation (EMLI), British Columbia, zur Zahlung einer Sicherheitskaution in Höhe von 20.000 Dollar für die Bohrgenehmigung für Tam OShanter. Das Unternehmen erwartet, dass die Bohrgenehmigung zu Beginn der Saison 2022 vorliegen wird. Die mehrjährige Tam OShanter-Genehmigung im Gebiet erstreckt sich auf insgesamt 23 Bohrstellen. Mehrere Bohrlöcher können von jeder der Bohrstellen ausgeführt werden, so dass die Genehmigung bis zu mindestens 10.350 Bohrmeter ermöglicht.
Die Liegenschaft Tam OShanter umfasst vier Mineralisierungsgebiete, von denen zwei besonders bedeutend sind: Die Zone Deadwood und die Zone Bengal. Eine vermutete Mineralressourcenschätzung für die Zone Deadwood ergab 874.000 Tonnen mit 0,66 Gramm Gold pro Tonne (siehe den technischen Bericht der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsstudie (PEA) von P&E Mining Consultants Inc., Stichtag: 5. Mai 2017, veröffentlicht auf SEDAR).
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2022/63584/GoldenDawn_130122_DEPRCOM.002.png
Die Zone Deadwood besteht aus einer mächtigen Scher- und Silifizierungszone mit drei oder mehr Quarzgängen. Bisher wurden insgesamt 5, auf die Zone Deadwood ausgerichtete Bohrlöcher in der Liegenschaft ausgeführt. Golden Dawn unternahm 2 Bohrkampagnen in den Jahren 2010 und 2011. Die Mineralisierungszone wurde über eine Streichenlänge von ungefähr 500 Metern und eine Tiefe von 400 Metern definiert.
Die Zone Bengal ist ein epithermales Goldziel, das aus einer großen Zone epithermaler Siliziumflutung, hydrothermaler Brekzien und weitverbreiteter Alterierung in Eozän-Sedimentgestein besteht. Nur drei Bohrlöcher wurden in der Vergangenheit zur Prüfung der Zone Bengal ausgeführt, und obwohl Gold- und Silberergebnisse gering waren, treten erhöhte Goldwerte von bis zu 2 Gramm Gold pro Tonne in älterem Gestein im Osten auf, das eine ähnliche Silifizierung und ähnliche chalzedonische Gänge aufweist.
Andere Interessengebiete beinhalten die Vorkommen Tam OShanter und Iva Lenore, die aus versprengter Pyrit- und Chalkopyrit-Mineralisierung in Diorit und benachbartem Knob Hill-Grünstein bestehen.
Erste Bohrungen zur Prüfung der mit Diorit-Intrusivgestein verbundenen Gold-Kupfer-Bodenanomalien und in der Umgebung der historischen Gruben im Vorkommen Bengal, in dem eine historische IP-Anomalie der Wiederaufladbarkeit identifiziert wurde, sind geplant. Bohrungen zur Erweiterung der vermuteten Mineralressource entlang des Streichens und in die Tiefe und zur Prüfung auf parallele Zonen sind ebenfalls geplant. Weitere liegenschaftsweite Explorationsarbeiten werden von den Ergebnissen der luftgestützten VTEM-Untersuchung im Jahr 2021 unterstützt werden.
Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die in dieser Meldung erwähnten historischen Aufzeichnungen von einem qualifizierten Sachverständigen untersucht, aber nicht bestätigt wurden. Weiterführende Arbeiten sind erforderlich, um die Genauigkeit der historischen Aufzeichnungen, auf die in dieser Meldung Bezug genommen wird, zu verifizieren.
Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, dem President des Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 genehmigt.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fachbericht gemäß National Instrument 43-101, der auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com verfügbar ist.
Für das Board of Directors Golden Dawn Minerals Inc.
gez: Christopher R. Anderson
Christopher R. Anderson, CEO
Weitere Informationen erhalten Sie über:
Golden Dawn Minerals Inc. - Corporate Communications
Tel: 604-488-3900
E-Mail: Office@goldendawnminerals.com
Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant, antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potenziell, Ziel, aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften, können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (Gesetz von 1933) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht.
DIESE PRESSEMELDUNG STELLT KEIN VERKAUFSANGEBOT BZW. KEIN VERMITTLUNGSANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR. ZUDEM DÜRFEN DIE WERTPAPIERE NICHT IN RECHTSSYSTEMEN VERKAUFT WERDEN, IN DENEN EIN VERKAUFSANGEBOT, EIN VERMITTLUNGSANGEBOT ODER DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN VOR DER REGISTRIERUNG ODER QUALIFIZIERUNG GEMÄSS DEN GELTENDEN WERTPAPIERGESETZEN IN DIESEN RECHTSSYSTEMEN RECHTSWIDRIG WÄRE.
Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!