Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Marathon Gold gibt Kauf einer Nettogewinnbeteiligung am Goldprojekt Valentine bekannt

15.03.2022  |  Minenportal.de
Marathon Gold Corp. meldete, dass es die historische 7,5%ige Nettogewinnbeteiligung, die bestimmte Mineralressourcengebiete auf dem unternehmenseigenen Goldprojekt Valentine in Zentralneufundland abdeckt, zum Zwecke der Löschung erworben hat.

Für die Lizenzgebühr zahlte Marathon 500.000 C$ in bar und gab beim Abschluss 1.341.607 Stammaktien an die Reid Newfoundland Company Limited, den privaten Drittanbieter, aus. Marathon hat sich bereit zudem erklärt, eine zusätzliche Barzahlung in Höhe von 3 Mio. C$ an Reid zu leisten, sobald das Projekt offiziell aus den Umweltprüfungsverfahren auf Provinz- und Bundesebene entlassen wird, einschließlich des Erhalts der endgültigen Minister- bzw. Kabinettsgenehmigung und der Bestätigung, dass das Projekt die Bedingungen des jeweiligen Umweltprüfungsverfahrens auf Provinz- und Bundesebene erfüllt hat und dass das Projekt vorbehaltlich bestimmter Bedingungen mit der Genehmigung für den Minenbau fortfahren kann.


© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Marathon Gold Corp.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"