Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Sorge um Aktien

18.04.2022  |  Craig Hemke
Kürzlich hat ein ehemaliger hochrangiger Fed-Beamter enthüllt, dass die Fed entschlossen ist, den Aktienmarkt zu "brechen". Wenn sie damit Erfolg hat, werden die Auswirkungen auf allen Märkten zu spüren sein, also sollten wir ihn vielleicht ernst nehmen? Beginnen wir mit dem ehemaligen Chef der New Yorker Fed, Bill Dudley. In einem Interview letzte Woche sagte Dudley Folgendes:

Open in new window

Das Ziel der Fed besteht laut Dudley darin, einen umgekehrten Wohlstandseffekt zu erzeugen, bei dem ein abstürzender Aktienmarkt die Gesamtnachfrage nach Gütern verringert, und dieser Nachfragerückgang wird der Fed helfen, die Inflation unter Kontrolle zu bringen. Die Fed muss den Anlegern am Aktienmarkt "mehr Verluste zufügen", um die Inflation einzudämmen, sagt der ehemalige Zentralbanker.

Denken Sie daran, dass diese hochtrabenden Zentralbanker dieselben Narren sind, die in den letzten zwölf Monaten behauptet haben, die Inflation sei "vorübergehend". Wenn sie sich so sehr über die Ursachen der Inflation irren können, wie und warum sollte man dann von ihnen erwarten, dass sie die Inflation in den Griff bekommen? Und wie und warum sollte jemand glauben, dass sie den Aktienmarkt erfolgreich nach unten manipulieren können?

Open in new window

Aber ich nehme an, das ist nicht der springende Punkt. Stattdessen warnt die US-Notenbank jetzt ganz offen, dass sie den Leitzins so oft anheben wird, wie sie es für notwendig hält, um die Inflation zu kontrollieren - der Aktienmarkt sei verdammt. Wird es tatsächlich so weit kommen? Wird die Fed den Leitzins auf über 3,00% oder höher anheben? Oder wird Powell stattdessen kneifen, wie er es im Dezember 2018 getan hat? Das sind die Fragen, die Sie sich stellen müssen.

Gehen wir also zurück ins Jahr 2018 und lassen wir Revue passieren, was damals geschah - denn wie so oft, wenn es um Zentralbanker geht, ist die Vergangenheit der Prolog. Als sich das Jahr 2018 dem Ende zuneigte, war die Situation ähnlich wie heute. Bankanalysten und Wirtschaftswissenschaftler rechneten mit mehreren Zinserhöhungen in den kommenden Monaten. Die Fed hatte die Zinssätze schrittweise angehoben und ihre Bilanz seit einigen Jahren langsam reduziert, aber der Markt hatte in Bezug auf die Liquidität eine Sollbruchstelle erreicht. Unten sehen Sie einen Chart des S&P 500 aus der zweiten Hälfte des Jahres 2018.

Open in new window

In diesem Chart müssen Sie Folgendes beachten:

1. Der Bullenmarkt war zusammen mit seinen 50- und 200-tägigen gleitenden Durchschnitten nach oben gerutscht.
2. Als er beide durchbrach, fiel er um etwa 10%.
3. Daraufhin begann eine Konsolidierung oder Flagge mit einer wichtigen Unterstützung nahe der 2.600er-Marke.

Okay, schauen wir uns nun den aktuellen Chart des S&P an:

Open in new window

Was sehen Sie? Wie wäre es mit:

1. Der Bullenmarkt ist zusammen mit den 50- und 200-tägigen gleitenden Durchschnitten nach oben gerutscht.
2. Als er beide durchbrach, fiel er um etwa 15%.
3. Daraufhin begann eine Konsolidierung oder Flagge mit einer wichtigen Unterstützung nahe der 4.100er-Marke.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Weitere Artikel des Autors


Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"