Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Zijin Mining mit Rückfall ins alte Muster

23.05.2022  |  Christian Kämmerer
Das chinesische Minenunternehmen Zijin Mining Group Co. Ltd. schien mit dem Anstieg über 1,50 EUR eine weitere Performance möglich zu machen. Doch die Ernüchterung kehrte umgehend ein und somit fiel die Aktie wieder unter 1,50 EUR zurück und konsolidiert seither. Ein Ausbruch über 1,32 EUR könnte wieder Hoffnungen im Rahmen eines erneuten Aufschwungs bis 1,50 EUR bzw. mittelfristig betrachtet sogar bis 2,00 EUR wecken.

Sollte es hingegen unter 1,15 EUR zurückgehen, müsste man sich auf einen Test des Levels von 1,02 EUR oder eben vielmehr der runden 1,00 EUR-Marke gefasst machen. Die Unterstützung bei 0,96 EUR wäre dabei als letzter Rettungsanker zu betrachten.

Open in new window
Quelle Chart: Guidants


© Christian Kämmerer
Head of German Speaking Markets
www.jfdbrokers.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Zijin Mining Group Co. Ltd.
Bergbau
A0M4ZR
CNE100000502
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"