Suche
 
Folgen Sie uns auf:

WGC – Goldtrends im zweiten Quartal 2022

28.07.2022  |  Redaktion
Der World Gold Council (WGC) veröffentlichte heute seinen Bericht "Gold Demand Trends" zu den Angebots- und Nachfragetrends von Gold für das erste Quartal 2022. Aus diesem geht hervor, dass die Goldnachfrage im diesjährigen Juniquartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 948 Tonnen um 8% gesunken ist. Zusammen mit dem ersten Quartal stieg die Nachfrage im ersten Halbjahr auf 2.189 Tonnen, was einem Anstieg von 12% gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht.

Open in new window

Schmucknachfrage

Die weltweite Schmucknachfrage erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahresquartal um 4% und belief sich auf 453,2 Tonnen.

Open in new window

Investmentnachfrage

Die weltweite Investmentnachfrage hat sich im zweiten Quartal im Jahresvergleich um 28% reduziert und erreichte 205,8 Tonnen. Die Nachfrage nach Goldmünzen und -barren blieb in Q2 mit 244,5 Tonnen weitgehend unverändert.

Die Nettoabflüsse in Gold-ETF werden mit 38,8 Tonnen angegeben. Ich Vorjahreszeitraum waren Nettozuflüsse von 40,6 Tonnen verzeichnet worden.

Open in new window





Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"