Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Thunder Gold durchteuft 941,0 g/t Au über 1,50 m mit sichtbarem Gold bei Tower Mountain

21.03.2023  |  Minenportal.de
Thunder Gold Corp. meldete gestern die Ergebnisse der ersten drei Bohrlöcher der ersten Phase des Bohrprogramms 2023, das derzeit auf der Liegenschaft Tower Mountain, 50 km westlich von Thunder Bay im Shebandowan Greenstone Belt, durchgeführt wird.

Die bisherigen Höhepunkte:
• TM23-137: 941,0 g/t Au über 1,50 m, wobei mehrere Stellen mit sichtbarem Gold in einer Tiefe von 126,7 m innerhalb eines breiteren Abschnitts mit durchschnittlich 1,81 g/t (gedeckelt bei 30,0 g/t Au) über 41,0 m festgestellt wurden;
– 0,77 g/t Au über 23,0 m und 0,83 g/t Au über 58,0 m;
• TM23-138: 1,26 g/t Au über 17,5 m und 0,71 g/t über 119,0 m;
• TM23-136: 0,68 g/t Au über 12,0 m und 0,75 g/t Au über 11,7 m.

Die drei Bohrlöcher weisen eine mineralisierte Streichenlänge von 200 Metern entlang eines bisher nicht erprobten N-S-Korridors auf. Alle drei Löcher endeten in einer Mineralisierung.


© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Thunder Gold Corp.
Bergbau
A3DQED
CA88605F1009
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"