Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Newcrest gibt Erhalt eines überarbeiteten Angebots von Newmont bekannt

11.04.2023  |  Minenportal.de
Newcrest Mining Ltd. teilte in der Nacht mit, dass ein überarbeitetes, bedingtes und nicht bindendes Angebot von Newmont Corp. vorgelegt wurde, um 100% der ausgegebenen Aktien von Newcrest im Rahmen eines Scheme of Arrangement zu erwerben.

Gemäß dem revidierten Angebot wären die Aktionäre von Newcrest berechtigt, 0,400 Newmont Aktien für jede Newcrest Aktie zu erhalten.

Darüber hinaus sehe der überarbeitete Vorschlag eine freie Sonderdividende von bis zu 1,10 US$ pro Aktie bei oder um die Umsetzung des Scheme of Arrangement vor. Insgesamt stelle das überarbeitete Angebot einen impliziten Wert von 32,87 AUD pro Aktie für die Aktionäre von Newcrest dar.

Newmont habe betont, dass dieses überarbeitete Angebot seinen höchstmöglichen und endgültigen Preis darstelle, sofern kein konkurrierendes Angebot vorliege.


© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Newmont Corp.
Bergbau
853823
US6516391066

weitere Unternehmen:

Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"