Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Freeport-McMoRan: Ergebnisse des Märzquartals

24.04.2023  |  Minenportal.de
Freeport-McMoRan Inc. veröffentlichte gestern die Finanz- und Produktionszahlen des zum 31. März 2023 geendeten Quartals. Demnach verbuchte das Unternehmen in den drei Monaten einen zurechenbaren Nettogewinn in Höhe von 663 Mio. $ bzw. 0,46 $ je Aktie, verglichen mit einem Gewinn von 1,53 Mrd. $ bzw. 1,04 $ je Aktie im Vorjahreszeitraum.

Die Umsätze werden für das erste Quartal mit 5,39 Mrd. $ angegeben. Der operative Cashflow erreichte im Märzquartal 1,1 Mrd. $.

Das Unternehmen verkaufte im ersten Quartal 832 Mio. Pfund Kupfer, 270.000 oz Gold und 19 Mio. Pfund Molybdän. Dabei wurden durchschnittliche Verkaufspreise von 4,11 $ je Pfund Kupfer, 1.949 $ je oz Unze Gold und 30,32 $ je Pfund Molybdän erzielt.

Die Kupferproduktion belief sich in den drei Monaten des Jahres auf 965 Mio. Pfund. Zudem wurden 405.000 oz Gold gefördert. Der Molybdänausstoß betrug 21 Mio. Pfund.


© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Freeport-McMoRan Inc.
Bergbau
896476
US35671D8570
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"