Suche
 
Folgen Sie uns auf:

West Red Lake Gold schneidet 50,52 g/t Gold über 4 Meter, 15,40 g/t Gold über 4,2 Meter bei Rowan-Mine

02.08.2023  |  Minenportal.de
West Red Lake Gold Mines Ltd. gab kürzlich zusätzliche Bohrergebnisse von der 1. Phase seines Explorationsprogramm an der Rowan-Lagerstätte bekannt. Diese befindet sich im Red-Lake-Gold-Distrikt im Nordwesten Ontarios, Kanada. Die Ergebnisse des Bohrlochs RLG-23-149B, insbesondere 50,52 g/t Gold über 4 Metern, waren einer der besten Abschnitte, die jemals auf der Rowan-Lagerstätte gebohrt wurden. Aufgrund des Erfolgs der aktuellen Explorationskampagne wurde das Bohrprogramm 2023 von 17.000 Meter auf 25.000 Meter erweitert.

Höhepunkte umfassen unter anderem:

• Bohrloch RLG-23-149B: 50,52 g/t Gold über 4 Meter, einschließlich 351,08 g/t Gold über 0,5 Meter
• Bohrloch RLG-23-150: 15,40 g/t Gold über 4,2 Meter, einschließlich 63,76 g/t Gold über 1 Meter
• Bohrloch RLG-23-152: 10,41 g/t Gold über 4,2 Meter, einschließlich 78,97 g/t Gold über 0,5 Meter


© Redaktion MinenPortal.de


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
West Red Lake Gold Mines Inc.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"