Gabriel Resources Ltd. mit Niederlage
11.03.2024 | Hannes Huster
Mit einem Auge habe ich die jüngste Entwicklung bei Gabriel Resources (TSX: GBU) mitverfolgt, da zeitnah ein Urteil zu erwarten war. Nun ging die Aktie am Freitag in die Handelsaussetzung und es gab dann auch ein Urteil.
Das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten der Weltbank hat mit einer Mehrheit von zwei zu eins die Schiedsklage von Gabriel Resources gegen die rumänische Regierung im Zusammenhang mit seinen Investitionen in das Gold- und Silberminenprojekt Rosia Montana abgewiesen. Darüber hinaus sprach das Gericht Rumänien ca. 10 Mio. USD an Anwaltskosten und Auslagen zu.
Das Unternehmen ist mit der Entscheidung der Mehrheit des Schiedsgerichts nicht einverstanden. Sie widerspricht jeglicher objektiven Bewertung der in diesem Fall vorgelegten Beweise, wie die überzeugende abweichende Meinung eines der Schiedsrichter zeigt.
Einschätzung und interessante Fußnote:
Das ist ein herber Schlag für Gabriel Resources und die Aktionäre der Firma. Zuletzt zog die Aktie deutlich nach oben und es wurde darauf spekuliert, dass Gabriel gewinnt. Einmal mehr zeigt sich, dass es sich selten lohnt, auf jeden Zug aufzuspringen. Eine sehr interessante Fußnote habe ich aber noch für Sie. Die rumänische Regierung wurde von der Anwaltskanzlei Lalive vertreten und wie wir wissen, ist Lalive ist die Anwaltskanzlei von GreenX Metals (ASX: GRX) bei der Klage gegen Polen …(Link).
© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"
Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV
Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.
Das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten der Weltbank hat mit einer Mehrheit von zwei zu eins die Schiedsklage von Gabriel Resources gegen die rumänische Regierung im Zusammenhang mit seinen Investitionen in das Gold- und Silberminenprojekt Rosia Montana abgewiesen. Darüber hinaus sprach das Gericht Rumänien ca. 10 Mio. USD an Anwaltskosten und Auslagen zu.
Das Unternehmen ist mit der Entscheidung der Mehrheit des Schiedsgerichts nicht einverstanden. Sie widerspricht jeglicher objektiven Bewertung der in diesem Fall vorgelegten Beweise, wie die überzeugende abweichende Meinung eines der Schiedsrichter zeigt.
Einschätzung und interessante Fußnote:
Das ist ein herber Schlag für Gabriel Resources und die Aktionäre der Firma. Zuletzt zog die Aktie deutlich nach oben und es wurde darauf spekuliert, dass Gabriel gewinnt. Einmal mehr zeigt sich, dass es sich selten lohnt, auf jeden Zug aufzuspringen. Eine sehr interessante Fußnote habe ich aber noch für Sie. Die rumänische Regierung wurde von der Anwaltskanzlei Lalive vertreten und wie wir wissen, ist Lalive ist die Anwaltskanzlei von GreenX Metals (ASX: GRX) bei der Klage gegen Polen …(Link).
Quelle: www.lalive.law
© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"
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Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.