Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Explorer Ophir Gold plant Namensänderung

10.06.2024  |  Minenportal.de
Ophir Gold Corp. gibt bekannt, dass es beabsichtigt, eine Bekanntmachung zur Änderung seines Namens in "Ophir Metals Corp." einzureichen. Das Börsensymbol an der TSX Venture Exchange bleibt unverändert und wird weiterhin unter dem Kürzel "OPHR" gehandelt. Der neue Name wird das diversifizierte Metallportfolio des Unternehmens besser widerspiegeln, das hauptsächlich aus Lithium in den James Bay-Projekten in Quebec sowie aus Gold und Silber im Breccia-Goldprojekt in Idaho besteht.

Bestehende Aktionäre müssen im Hinblick auf die Namensänderung nichts unternehmen. Stammaktienzertifikate sind von der Namensänderung nicht betroffen und müssen nicht umgetauscht werden.

Ophir ist ein diversifiziertes Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf die Exploration und Erschließung der Lithiumkonzessionsgebiete Radis und Pilipas in James Bay, Quebec, sowie auf das ehemals produzierende Goldgrundstück Breccia in Lemhi County, Idaho, konzentriert.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Ophir Metals Corp.
Bergbau
A40ENZ
CA68390C1086
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"