Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Palladium notiert wieder vierstellig

07:34 Uhr  |  Christian Kämmerer
Das Industrie-, Edel- und Weißmetall Palladium konnte sich an den Ausbruchsfahrplan der vergangenen Analyse vom 8. August halten. Mit dem Anstieg über 920 USD punkteten die Bullen und somit wurde zunächst das Level von 950 USD sowie aktuell die Marke von 1.000 USD erobert. Jetzt gilt es das errichte vierstellige Niveau zu verteidigen, um in weiterer Folge bis zur Widerstandszone von 1.039 bis 1.053 USD anzusteigen. Oberhalb von 1.053 USD rückt dann auch schon das Niveau von 1.100 USD je Unze ins Visier der Bullen.

Demgegenüber dürfe ein Rückgang unter 997 USD per Tagesschluss nochmalige Verluste bis 950 USD initiieren. Dort findet sich ein Kreuzunterstützungsbereich, welcher für Halt sorgen könnte. Unterhalb dessen allerdings die Bären sichtliche Vorteile genießen würden.

Open in new window
Quelle Chart: stock3


© Christian Kämmerer
Freier Finanzanalyst
www.TA4YOU.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"