Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Bolt Metals plant Aktiensplit

05.11.2024  |  Minenportal.de
Bolt Metals Corp. gibt bekannt, dass die Stammaktien des Unternehmens im Verhältnis von 1 zu 2 gesplittet werden. Sobald ein endgültiger Zeitplan vorliegt, wird das Unternehmen weitere Informationen über den genauen Zeitplan des Vorwärts-Split, einschließlich des Stichtags und der Aufnahme des Handels nach dem Split, bekannt geben. Es ist beabsichtigt, den Vorwärts-Split auf Push-Out-Basis durchzuführen.

Das Unternehmen geht davon aus, dass sich nach Durchführung des Aktiensplits ca. 29.807.412 Stammaktien im Umlauf befinden werden. Die ausstehenden Aktienoptionen und Aktienoptionsscheine werden ebenfalls um das Verhältnis des Vorwärts-Split angepasst und die jeweiligen Ausübungspreise der ausstehenden Aktienoptionen und Aktienoptionsscheine werden entsprechend angepasst.

Bolt Metals ist ein kanadisches Explorationsunternehmen, das sich auf den Erwerb und die Erschließung von produzierenden Grundstücken mit Edel-, Grund- und Batteriemetallprojekten in Nordamerika konzentriert.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Bolt Metals Corp.
Bergbau
A3D8AK
CA0976923056
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"