Konvertible Mark
Konvertible Mark
Die Konvertible Mark (Convertible Mark) ist die offizielle Währung von Bosnien und Herzegowina.
Eingeführt wurde die Konvertible Mark am 22. Juni 1998. Sie war im Verhältnis 1 zu 1 an die Deutsche Mark gekoppelt, seit der Einführung des Euro 2002 an diesen. Die Mark löste bei ihrer Einführung die 3 in den Teilgebieten des Landes verwendeten Währungen ab, den Bosnischen Dinar, die Kroatische Kuna und den Jugoslawischen Dinar.
Die Währung Bosniens und Herzegowinas wird unterteilt in Mark (KM) und Fening (Kf.), wobei 100 Fening eine Mark ergeben. Münzen gibt es im Wert von 5, 10, 20 und Pfennig sowie 1, 2 und 5 Mark. Banknoten sind zu 10, 20, 50, 100 und 200 Mark im Umlauf. Eine Besonderheit der Währung ist, dass immer zwei Varianten von jeder Banknote, mit Ausnahme der 200-Mark-Banknote, existieren. So gibt es jeweils eine Variante in serbischer Sprache und Ausfertigung für die Republika Srpska und eine Variante in bosnischer Sprache und Ausfertigung für die bosnisch-kroatische Förderation. Die Banknoten gelten aber ohne Einschränkung im gesamten Landesgebiet.
Eingeführt wurde die Konvertible Mark am 22. Juni 1998. Sie war im Verhältnis 1 zu 1 an die Deutsche Mark gekoppelt, seit der Einführung des Euro 2002 an diesen. Die Mark löste bei ihrer Einführung die 3 in den Teilgebieten des Landes verwendeten Währungen ab, den Bosnischen Dinar, die Kroatische Kuna und den Jugoslawischen Dinar.
Die Währung Bosniens und Herzegowinas wird unterteilt in Mark (KM) und Fening (Kf.), wobei 100 Fening eine Mark ergeben. Münzen gibt es im Wert von 5, 10, 20 und Pfennig sowie 1, 2 und 5 Mark. Banknoten sind zu 10, 20, 50, 100 und 200 Mark im Umlauf. Eine Besonderheit der Währung ist, dass immer zwei Varianten von jeder Banknote, mit Ausnahme der 200-Mark-Banknote, existieren. So gibt es jeweils eine Variante in serbischer Sprache und Ausfertigung für die Republika Srpska und eine Variante in bosnischer Sprache und Ausfertigung für die bosnisch-kroatische Förderation. Die Banknoten gelten aber ohne Einschränkung im gesamten Landesgebiet.