Folgen Sie uns auf:

Schweizer Franken / Dänische Krone

CHF Schweiz / DKK Dänemark
0,0000 DKK
±0,0000 DKK
±0,0000 %
01.01.1970  
Wechseln zu DKK / CHF    Rechner
1 CHF kostet 0,0000 DKK1 DKK kostet 12,4895 CHF
Daten Franken / Krone
0,0000 DKK
0,0000 DKK
±0,0000 DKK
±0,0000 %
0,0000 DKK
0,0000 DKK
0,0000 DKK
0,0000 DKK
0,0000 DKK
0,0000 DKK
0,0000 DKK
0,0000 DKK
%
%
%
%

Performance

0,0000 %
0,0000 %
%
0,0000 %
0,0000 %
0,0000 %
Der Schweizer Franken ist die offizielle Währung der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Außerdem amtliche Währung ist er in der italienischen Exklave Campione d'Italia. In der deutschen Exklave in der Schweiz Büsingen am Hochrhein ist zwar der Euro das amtliche Zahlungsmittel, allerdings wird auch hier überwiegend der Schweizer Franken als Zweitwährung genutzt. Zunächst gab es in den Kantonen der Schweiz jeweils eigene Münzen bzw. Währungen.
Die Dänische Krone ist die offizielle Währung Dänemarks sowie auf Grönland und Färöer. Die Färinger nutzen zwar die Färöische Krone und haben eigene Banknoten, allerdings verwenden sie die Münzen der Dänischen Krone als Zahlungsmittel. Wobei die Färöische Krone keine eigene Währung ist, sondern eine gesonderte Auflage der Dänischen Krone. Die dänische Währung wurde am 1. Januar 1875 eingeführt. Sie löste den bis dahin gültigen Dänischen Taler ab.
Hinweis und Info: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit wie auch Aktualität der Kurs-, Preis-, Chart- und Performanceangaben kann der Betreiber dieser Website keine Gewährleistung übernehmen. Historische Daten stellen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar. Schwankende Wechselkurse können die Rendite zusätzlich positiv, wie auch negativ, beeinflussen. Sämtliche Informationen und Aussagen auf dieser Website stellen generell keine Anlageberatung oder Handlungsempfehlungen dar. Beachten Sie bitte auch unsere AGB bzw. Disclaimer!
Versenden

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"