Folgen Sie uns auf:

Schweizer Franken / Schwedische Krone

CHF Schweiz / SEK Schweden
0,0000 SEK
±0,0000 SEK
±0,0000 %
01.01.1970  
Wechseln zu SEK / CHF    Rechner
1 CHF kostet 0,0000 SEK1 SEK kostet 8,1225 CHF
Daten Franken / Krone
0,0000 SEK
0,0000 SEK
±0,0000 SEK
±0,0000 %
0,0000 SEK
0,0000 SEK
0,0000 SEK
0,0000 SEK
0,0000 SEK
0,0000 SEK
0,0000 SEK
0,0000 SEK
%
%
%
%

Performance

0,0000 %
0,0000 %
%
0,0000 %
0,0000 %
0,0000 %
Der Schweizer Franken ist die offizielle Währung der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Außerdem amtliche Währung ist er in der italienischen Exklave Campione d'Italia. In der deutschen Exklave in der Schweiz Büsingen am Hochrhein ist zwar der Euro das amtliche Zahlungsmittel, allerdings wird auch hier überwiegend der Schweizer Franken als Zweitwährung genutzt. Zunächst gab es in den Kantonen der Schweiz jeweils eigene Münzen bzw. Währungen.
Die Schwedische Krone ist die offizielle Währung Schwedens. Die Krone wurde 1873 in Schweden und auch in Dänemark, Norwegen und Island eingeführt. Sie löste den damals in Schweden gültigen Reichstaler als offizielles Zahlungsmittel ab. Die eigenständige Schwedische Krone gibt es seit 1924 nach der Auflösung der Skandinavischen Währungsunion. Nach Einführung war die Schwedische Krone zunächst an den Goldstandard gebunden,
Hinweis und Info: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit wie auch Aktualität der Kurs-, Preis-, Chart- und Performanceangaben kann der Betreiber dieser Website keine Gewährleistung übernehmen. Historische Daten stellen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar. Schwankende Wechselkurse können die Rendite zusätzlich positiv, wie auch negativ, beeinflussen. Sämtliche Informationen und Aussagen auf dieser Website stellen generell keine Anlageberatung oder Handlungsempfehlungen dar. Beachten Sie bitte auch unsere AGB bzw. Disclaimer!
Versenden

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"