Folgen Sie uns auf:

Japanischer Yen / Dänische Krone

JPY Japan / DKK Dänemark
0,0000 DKK
±0,0000 DKK
±0,0000 %
01.01.1970  
Wechseln zu DKK / JPY    Rechner
1 JPY kostet 0,0000 DKK1 DKK kostet 21,6151 JPY
Daten Yen / Krone
0,0000 DKK
0,0000 DKK
±0,0000 DKK
±0,0000 %
0,0000 DKK
0,0000 DKK
0,0000 DKK
0,0000 DKK
0,0000 DKK
0,0000 DKK
0,0000 DKK
0,0000 DKK
%
%
%
%

Performance

0,0000 %
0,0000 %
%
0,0000 %
0,0000 %
0,0000 %
Der Yen ist die offizielle Währung Japans. Yen bedeutet wörtlich runder Gegenstand und wird im Japanischen "en" ausgesprochen. Der Yen ist heute eine der stärksten Währungen der Welt und wird international genutzt als Reservewährung. Der Yen wurde 1871 nach dem Vorbild europäischer Währungen eingeführt. Nach dem 2. Weltkrieg wurde er fest an den US-Dollar gekoppelt. 1973 erfolgte dann nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems die Freigabe für den...
Die Dänische Krone ist die offizielle Währung Dänemarks sowie auf Grönland und Färöer. Die Färinger nutzen zwar die Färöische Krone und haben eigene Banknoten, allerdings verwenden sie die Münzen der Dänischen Krone als Zahlungsmittel. Wobei die Färöische Krone keine eigene Währung ist, sondern eine gesonderte Auflage der Dänischen Krone. Die dänische Währung wurde am 1. Januar 1875 eingeführt. Sie löste den bis dahin gültigen Dänischen Taler ab.
Hinweis und Info: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit wie auch Aktualität der Kurs-, Preis-, Chart- und Performanceangaben kann der Betreiber dieser Website keine Gewährleistung übernehmen. Historische Daten stellen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar. Schwankende Wechselkurse können die Rendite zusätzlich positiv, wie auch negativ, beeinflussen. Sämtliche Informationen und Aussagen auf dieser Website stellen generell keine Anlageberatung oder Handlungsempfehlungen dar. Beachten Sie bitte auch unsere AGB bzw. Disclaimer!
Versenden

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"