Folgen Sie uns auf:

Mexikanischer Peso / Schweizer Franken

MXN Mexiko / CHF Schweiz
0,0499 CHF
-0,0008 CHF
-1,5200 %
17.07.  
Wechseln zu CHF / MXN    Rechner
1 MXN kostet 0,0499 CHF1 CHF kostet 20,0867 MXN
Daten Peso / Franken
0,0498 CHF
0,0499 CHF
-0,0008 CHF
-1,5200 %
0,0510 CHF
0,0499 CHF
0,0506 CHF
0,0497 CHF
0,0560 CHF
0,0470 CHF
0,0560 CHF
0,0470 CHF
14,2078 %
11,7633 %
16,9896 %
12,0611 %

Performance

-1,2200 %
4,0900 %
-6,8900 %
-2,9200 %
4,8600 %
8,0000 %
Der Mexikanische Peso ist die offizielle Währung Mexikos. Er wird allerdings auch in einigen angrenzenden Gebieten der USA als Zahlungsmittel akzeptiert sowie ebenfalls in Guatemala und Belize. Zunächst gab es in Mexiko eine spanische Währung. Diese wurde im Land auch nach der Unabhängigkeitserklärung 1821 weiter genutzt. 1866 wurden dann erstmals Münzen geprägt, welche die Bezeichnung Peso trugen.
Der Schweizer Franken ist die offizielle Währung der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Außerdem amtliche Währung ist er in der italienischen Exklave Campione d'Italia. In der deutschen Exklave in der Schweiz Büsingen am Hochrhein ist zwar der Euro das amtliche Zahlungsmittel, allerdings wird auch hier überwiegend der Schweizer Franken als Zweitwährung genutzt. Zunächst gab es in den Kantonen der Schweiz jeweils eigene Münzen bzw. Währungen.
Hinweis und Info: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit wie auch Aktualität der Kurs-, Preis-, Chart- und Performanceangaben kann der Betreiber dieser Website keine Gewährleistung übernehmen. Historische Daten stellen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar. Schwankende Wechselkurse können die Rendite zusätzlich positiv, wie auch negativ, beeinflussen. Sämtliche Informationen und Aussagen auf dieser Website stellen generell keine Anlageberatung oder Handlungsempfehlungen dar. Beachten Sie bitte auch unsere AGB bzw. Disclaimer!
Versenden

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"