Folgen Sie uns auf:

Schwedische Krone / Japanischer Yen

SEK Schweden / JPY Japan
14,8798 JPY
-0,0376 JPY
-0,2500 %
17.07.  
Wechseln zu JPY / SEK    Rechner
1 SEK kostet 14,8798 JPY1 JPY kostet 0,0000 SEK
Daten Krone / Yen
14,7914 JPY
14,9682 JPY
-0,0376 JPY
-0,2500 %
14,9170 JPY
14,8798 JPY
14,8798 JPY
14,8798 JPY
26,8650 JPY
13,9320 JPY
26,8650 JPY
13,1970 JPY
9,5990 %
9,2519 %
9,1767 %
89,0850 %

Performance

-2,5800 %
-1,5200 %
4,0300 %
9,3800 %
13,1600 %
17,1700 %
Die Schwedische Krone ist die offizielle Währung Schwedens. Die Krone wurde 1873 in Schweden und auch in Dänemark, Norwegen und Island eingeführt. Sie löste den damals in Schweden gültigen Reichstaler als offizielles Zahlungsmittel ab. Die eigenständige Schwedische Krone gibt es seit 1924 nach der Auflösung der Skandinavischen Währungsunion. Nach Einführung war die Schwedische Krone zunächst an den Goldstandard gebunden,
Der Yen ist die offizielle Währung Japans. Yen bedeutet wörtlich runder Gegenstand und wird im Japanischen "en" ausgesprochen. Der Yen ist heute eine der stärksten Währungen der Welt und wird international genutzt als Reservewährung. Der Yen wurde 1871 nach dem Vorbild europäischer Währungen eingeführt. Nach dem 2. Weltkrieg wurde er fest an den US-Dollar gekoppelt. 1973 erfolgte dann nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems die Freigabe für den...
Hinweis und Info: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit wie auch Aktualität der Kurs-, Preis-, Chart- und Performanceangaben kann der Betreiber dieser Website keine Gewährleistung übernehmen. Historische Daten stellen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar. Schwankende Wechselkurse können die Rendite zusätzlich positiv, wie auch negativ, beeinflussen. Sämtliche Informationen und Aussagen auf dieser Website stellen generell keine Anlageberatung oder Handlungsempfehlungen dar. Beachten Sie bitte auch unsere AGB bzw. Disclaimer!
Versenden

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"