Lexikon
Bezugsrecht
Ein Bezugsrecht ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen bzw. neuen Aktien bei einer Bezugsrechtsemission.
Kategorie: Wirtschaft
Ein Bezugsrecht ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen bzw. neuen Aktien bei einer Bezugsrechtsemission.