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Lexikon

Bezugsrecht

Ein Bezugsrecht ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen bzw. neuen Aktien bei einer Bezugsrechtsemission.


Kategorie: Wirtschaft

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  • Gemeint ist ein Steuerlicher Verlustvortrag, welcher einen Aktien oder Portfolio Gewinn ausgleichen soll. Beispielsweise ein Aktienpacket, dass mit Verlust bewusst verkauft wird, um eine gewinnreiche Dividende auszugleichen und damit die Steuerzahlung gering zu halten. [...]
    Kategorie: Wirtschaft

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