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Lexikon

Genussrechte

Ein Genussrecht ist ein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis. Mit dem Abschluss des Genussrechtsvertrages verpflichtet sich der Genussrechtsinhaber, dem Genussrechtsemittenten das Genussrechtskapital zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug werden dem Genussrechtsinhaber Vermögensrechte gewährt, die in der Regel auch Gesellschaftern des Emittenten zustehen, wie z. B. eine gewinnabhängige Vergütung, eine Beteiligung am Liquidationserlös oder Optionsrechte.


Referenz: Wikipedia.org
Kategorie: Wirtschaft

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