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Lexikon

Makler

Der Makler ist ein allgemeiner Oberbegriff für eine Person, die zwischen zwei Parteien ein Geschäft vermittelt.

Grundsätzlich bedarf jede Ausführung eines Maklerberufes in Deutschland einer besonderen Erlaubnis, die je nach Branche auf rechtlichen Grundlagen beruht.

Die Makler können u.a. unterteilt werden in:


Kategorie: Wirtschaft

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  • ...sind Fonds, bei denen die Anlagewerte im Vorfeld der Auflegung festgelegt werden. Die Anlagewerte dürfen nicht ausgetauscht oder verändert werden. Diese Form ist in Deutschland bei vielen Immobilienfonds üblich. (engl.: investment trusts) Gegensatz dazu: offene Immobilienfonds [...]
    Kategorie: Wirtschaft

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