Lexikon
Makler
Der Makler ist ein allgemeiner Oberbegriff für eine Person, die zwischen zwei Parteien ein Geschäft vermittelt.
Grundsätzlich bedarf jede Ausführung eines Maklerberufes in Deutschland einer besonderen Erlaubnis, die je nach Branche auf rechtlichen Grundlagen beruht.
Die Makler können u.a. unterteilt werden in:
- Kurs- bzw. Börsenmakler,
- Handelsmakler (z.B.: Immobilienmakler, Versicherungsmakler) und
- Zivilmakler
Kategorie: Wirtschaft