Der Rechenschaftsbericht ist nach § 24a des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften schreibt vor, daß jede KAG für jedes Sondervermögen (d.h. für jeden Fonds) bis spätestens drei Monate nach dem Abschluß des Geschäftsjahres einen Rechenschaftsbericht zum Berichtsstichtag vorlegen und veröffentlichen muß.
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