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Lexikon

Feinheit

Die Feinheit gibt den Anteil des reinen Edelmetalls am Gesamtgewicht in Tausendstel an, dass sogenannte Feingewicht.  Eine zweite Möglichkeit wäre die Angabe in Karat. Die Karat-Angabe ist nur für Gold gültig und nicht identisch mit dem Karat von Edelsteinen. Das Karat (normalerweise mit „C" geschrieben) der Edelsteine ist eine Gewichtsangabe (1 Carat = 0,2 Gramm). In Unterscheidung zur Reinen Feinheit, dem Feingewicht, ist das Gesamtgewicht einer Münze.

Die Farbgebung des Goldes sagt dabei nichts über den Feingehalt aus, da dies durch den Einsatz unterschiedlicher Legierungen beeinflusst werden kann. So ist die markante rötliche Färbung der Krügerrand-Goldmünze (916,66 Feinheit = 22 Karat) in dem hohen Kupferanteil begründet. In Deutschland werden vor allem in der Schmuckindustrie Legierungen mit den Feingehalten 750, 585 und 333 verarbeitet. Für Anlagebarren und Münzen wird eine Feinheit von 999, bevorzugt oder 916,66, wie z.B. beim südafrikanischen Krügerrand und dem American Gold Eagle. Historische Münzen, wie die deutsche Reichsmark oder der österreichische Dukaten, haben wieder andere Feinheiten und Legierungsbestandteile.

Per Definition darf in Deutschland Gold ab einer Feinheit von 333 als Gold bezeichnet werden. In Großbritannien und in der Schweiz liegt die gesetzliche Grenze bei 375 und in Österreich bei 250 (auch Viertelgold bezeichnet).

Insbesondere ist die Feinheit dann wichtig, wenn es um die Einteilung eines Anlagegegenstandes geht. Anlagemetalle, zum Beispiel Goldmünzen, gelten erst als solche wenn sie einen Edelmetallgehalt von mindestens 90% aufweisen können. Dieser Richtwert bedingt dann auch die Steuerfreiheit.


Kategorie: Münzen

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