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Lexikon

Öffentlicher Vertrieb

Der Begriff "öffentlicher Vertrieb" (engl.: public distribution) stammt aus dem Fondsbereich und umschreibt die Erlaubnis, den Fonds offiziell im jeweiligen Land zu vertreiben. Dazu gehören neben dem Kauf- & Verkauf von Fondsanteilen auch die Beratung, Bewerbung sowie Verkaufsfördernde Maßnahmen.

Der öffentliche Vertrieb bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kontrollbehörde des Vertriebslandes. In Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Das Gegenstück des Öffentlichen Vertriebs, bei dem in aller Regel keine großen Regeln beachtet werden müssen, in ein Private Placement, umgangssprachlich auch Placing oder Privatplatzierung genannt.


Kategorie: Wirtschaft

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