Lexikon
Depotbank
Als Depotbank (engl. Custodian) wird jenes Kreditinstitut bezeichnet, die das Sondervermögen (z.B. Wertpapiere) von Fondsgesellschaften verwahrt.
Eine Fondsgesellschaft darf die von ihr aufgelegte Investmentfonds nicht selbst verwahren. Der Gesetzgeber hat im Investmentgesetz (InvG) klar geregelt, daß eine strikte Trennung vom Vermögen der Gesellschaft und dem des Sondervermögens vorliegen muß. Diese Verwahrungsaufgabe übernimmt die Depotbank.
Zu dem Aufgabenbereich einer Depotbank gehören die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen. Ferner die Prüfung der von der Fondsgesellschaft ermittelten börsentäglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Durchführung der Ausschüttungen an die Anteilinhaber, sowie die Abwicklung des Fondsvermögens im Falle der Fondsauflösung oder Fondsübernahme.
Als Depotbank kann jedes zugelassene Kreditinstitut fungieren. Bei Fondsgesellschaften von Banken übernehmen zumeist die Mutterinstitute diese Aufgabe. Der Branchenverband BVI zählt rund 50 aktive Depotbanken in Deutschland. Zuweilen werden auch allgemein Kreditinstitute in ihrer Funktion als depotführende Stelle als Depotbank bezeichnet.
Eine kleine Auswahl von Depotbanken, die u.a. auch Rohstofffonds betreuen, befinden sich in unserer Fondsrubrik.