Als Agenturmünzen werden Anlage- oder Sammlermünzen bezeichnet, die nicht offiziell von einem Staat ausgegeben werden. Vielmehr wird eine staatliche Lizenz zur Münzprägung von einem Dritten erworben. Ob dieser den Auftrag zur Prägung an die Münzprägeanstalt des Ausgabelandes, einer anderen staatlichen Prägeanstalt oder an ein Privatunternehmen
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