Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Kernkraftwerk

Ein Kernkraftwerk (KKW) ist eine Bezeichnung für all jene Kraftwerke, die mithilfe der kontrollierten Kernspaltung (Fission) eine Energieumwandlung betreiben. Es ist nicht die Energie des Atoms, sondern die des Kerns, die bei der Kernspaltung umgesetzt wird.

Physikalische Grundlage von Kernkraftwerken ist die Energiefreisetzung bei der Spaltung von schweren Atomkernen. Größere Kernkraftwerke bestehen aus mehreren Blöcken, die unabhängig voneinander elektrischen Strom bzw. Prozessdampf und Fernwärme erzeugen. Jeder Block enthält einen Kernreaktor.

Kernkraftwerke beziehen ihre Energie aus Umwandlungen der Atom-KERNE, Atomkraftwerke aus Umwandlungsvorgängen der Elektronenhülle des Atoms (meist Verbrennungsvorgänge).

Insofern sind die klassischen Kohle- und Gaskraftwerke korrekterweise "Atomkraftwerke"! Der verwirrende Sprachgebrauch ist gewollt! Die grüne Anti-Kernkraft-Lobby hat die Bezeichnung "Atomkraft" in den deutschen Sprachgebrauch eingepflanzt, weil sie das Wort "Kernkraft" für ihre Agenda als unerwünscht positiv besetzt beurteilte.

Diesen physikalisch unsinnigen Sprachgebrauch wird in der Deutschen Industrie-Norm DIN/IEC 393-18-44 sowie in der internationale ISO-Norm 921/834 Einhalt geboten. In den beiden Normen wird ein Kraftwerk, welches mit Hilfe eines oder mehrerer Kernreaktoren elektrische Energie oder Wärmeenergie erzeugt, als "Kernkraftwerk" bzw. "Kernreaktor" und nicht als Atomkraftwerk oder Atommeiler bezeichnet.


Kategorie: Wirtschaft

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Forex Trading ist der Echtzeitkauf einer Währung und der Verkauf einer anderen. Das Forex Trading wird oft auch als FX Trading bezeichnet.Der Handel mit Währungen findet am Devisenmarkt statt, der im Englischen als Foreign Exchange Market, FX Trading oder kurz Forex bezeichnet wird. [...]
    Kategorie: Wirtschaft

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"