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Lexikon

Kursmakler

Der Kursmakler ist ein amtlich bestellter und vereidigter Börsenmakler, der für die amtliche Feststellung von Börsenkursen verantwortlich ist.

Kursmakler müssen von jedem autorisierten Händler (= Broker), der an dem jeweiligen Börsenplatz zugelassen ist, Aufträge entgegen nehmen und zur amtlichen Kursfeststellung mit einbeziehen.

In Deutschland unterliegen Kursmakler einer starken Beschränkung in Bezug auf Eigengeschäfte. Sie werden darüber hinaus von der Börsenaufsichtsbehörde auf Vorschlag des Börsenvorstands bestellt.


Kategorie: Wirtschaft

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