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Lexikon

Natürliche Person

Eine natürliche Person ist der Mensch selbst, in seiner Rolle als Rechtssubjekt, das heißt als Träger von Rechten und Pflichten.

Das Gegenstück einer natürlichen Person aus der rechtlichen Perspektive ist die juristische Person, die sich in Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts unterteilen lässt.


Kategorie: Wirtschaft

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