Folgen Sie uns auf:

Combi-Bars™ Goldbarren

Combi-Bars™ Goldbarren

Schweiz
ab 2011
Gold
9999
50 g, 20 g, 10 g
DE: 0 %, AT: 0 %, CH: 0 %
k.A.
Die im Jahr 2010 von der ESG in Zusammenarbeit mit Heimerle + Meule entwickelten Tafelbarren, die auf internationaler Ebene unter der geschützten Bezeichnung CombiBar™ vertrieben werden, stellen eine multifunktionale Alternative zu klassischen Barren dar, nicht zuletzt auch aufgrund ihrer komfortablen Lagerfähigkeit.

Mit der Vermarktung und dem Vertrieb außerhalb Deutschlands und Österreichs wurde vor einigen Jahren Valcambi betraut. Die schweizerische Scheideanstalt sicherte sich im Jahr 2011 die Produktionslizenz und bietet heute neben diversen Auftragsprägungen auch Tafelbarren in Silber, Platin und Palladium an.

In Gold sind die CombiBars aus dem Hause Valcambi in zweierlei Größen erhältlich. Die Goldtafeln bestehen dabei aus einem Verbund von 50 oder 20 1-Gramm-Goldbarren, die mittels einer exakt berechneten Sollbruchstelle miteinander verbunden sind und so eine stabile Einheit bilden. Bei Bedarf jedoch können ein oder mehrere Barren verlustfrei voneinander getrennt werden.

Auf sämtlichen Grammbarren, die unabhängig von der Größe des gesamten Tafelbarrens stets dieselben Abmaße (5,20 x 7,40 mm) aufweisen, ist das Logo Valcambis aufgeprägt, welches einen diagonal geschnittenen stilisierten 400-oz-Barren darstellen soll und im Rahmen des 50-jährigen Firmenjubiläums das vorherige Logo - einen schlichten geschwungenen Schriftzug - ablöste.

Ferner finden sich auf der Vorderseite der Minigoldbarren die Angaben zum Feingewicht ("1 g"), der Metallart ("fine gold") und der Feinheit ("999,9"), gefolgt vom "CHI-Essayeur Fondeur"-Stempel.

Auf der Rückseite der Barren sind, verteilt über die gesamte Fläche des Combi-Goldbarrens, neben diesen Angaben auch der Name des Produzenten sowie eine achtstellige Seriennummer aufgebracht, die sich wie im Falle der regulären Prägebarren aus dem Hause Valcambi aus zwei Buchstaben und sechs Ziffern zusammensetzt.

Die Lieferung der Combi-Barren erfolgt in einem Blister, dem ein nummeriertes Echtheitszertifikat beiliegt. In Deutschland unterliegen Goldbarren, die zu Anlagezwecken erworben werden, generell nicht der Umsatzsteuer.

Eckdaten der Combi-Bars™ Goldbarren

Feingewicht Bezeichnung Herstellungsart Feinheit Gesamt Abmaße
10 g Valcambi Combi-Goldbarren 10x 1g geprägt 9999 10,00 g ??,00 x ??,00 x 0,85 mm
20 g Valcambi Combi-Goldbarren 20x 1g geprägt 9999 20,00 g 42,00 x 37,00 x 0,85 mm
50 g Valcambi Combi-Goldbarren 50x 1g geprägt 9999 50,00 g 74,00 x 52,50 x 0,85 mm

Durchschnittliche Kauf- & Verkaufspreise

Fein Name Metall Ø Ankauf Ø Verkauf +/- Hoch / Tief H* Alarm Chart T&S
50 g Valcambi Combi-Goldbarren 50x 1g Gold 3.552,00 € 3.765,30 € -67,70 € -1,80 % 3.837,00 - 3.761,75 1 - 2

Stand: 17.07.2024, 23:00:01 Uhr

*) Anzahl der Händler, deren Daten in die Ermittlung des Durchschnittspreises eingeflossen sind. (z.B.: "4-8" = 4 Ankaufs- bzw. 8 Verkaufspreise)

Produzent
  • Die Valcambi SA ist eine international tätige Scheideanstalt. Das Unternehmen raffiniert alle vier Edelmetalle und stellt daraus Barren, Medaillen sowie Produkte für die Schmuck- und Uhrenindustrie her. Die Produkte von Valcambi SA sind zertifiziert an der LBMA, an der COMEX, an der Tokyo Commodity Exchange und am Dubai Multi Commodities Centre.
    Barrenproduzent, Schweiz


Hinweis und Info: Für die angezeigten Kurs-, Preis-, Chart- und Performanceangaben sowie Inhalte kann keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit übernommen werden. Historische Daten stellen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar. Schwankende Wechselkurse können die Rendite zusätzlich positiv wie auch negativ beeinflussen. Der Inhalt dieser Seite dient ausschließlich der Information und stellt generell keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung eines Wertpapiers dar.

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"