Folgen Sie uns auf:

Heimerle + Meule Goldbarren

Heimerle + Meule Goldbarren

Deutschland
Gold
9999
1.000 g, 500 g, 250 g, 100 g, 1 oz, 20 g, 10 g, 5 g
DE: 0 %, AT: 0 %, CH: 0 %
k.A.
Heimerle + Meule Goldbarren
Feingewicht Bezeichnung Herstellungsart Feinheit Gesamt Abmaße
5 g Heimerle + Meule Goldbarren geprägt 9999 5,00 g ??,?? x ??,?? x ??,?? mm
10 g Heimerle + Meule Goldbarren geprägt 9999 10,00 g 34,50 x 19,00 x ??,?? mm
20 g Heimerle + Meule Goldbarren geprägt 9999 20,00 g 43,50 x 25,00 x 2,60 mm
1 oz Heimerle + Meule Goldbarren geprägt 9999 31,13 g 43,50 x 25,00 x 3,00 mm
100 g Heimerle + Meule Goldbarren geprägt 9999 100,00 g 56,50 x 31,50 x 4,50 mm
250 g Heimerle + Meule Goldbarren gegossen 9999 250,00 g ca. 54,00 x 43,00 x 10,00 mm
500 g Heimerle + Meule Goldbarren gegossen 9999 500,00 g ca. 70,00 x 35,00 x 11,50 mm
1.000 g Heimerle + Meule Goldbarren 9999 1.000,00 g ca. 75,00 x 43,00 x 15,30 mm

Produzent
  • Die Gold- und Silberscheideanstalt Heimerle + Meule GmbH wurde 1845 in Pforzheim gegründet und ist damit die älteste in Deutschland. Im Laufe der Jahre hat sich das Unternehmen zu einem Komplettanbieter im Bereich der Edelmetalle entwickelt und beliefert mittlerweile die Schmuck- und Uhrenindustrie, die Elektronikbranche, die Dentalbranche sowie Automobilzulieferer.
    Barrenproduzent, Deutschland


Hinweis und Info: Für die angezeigten Kurs-, Preis-, Chart- und Performanceangaben sowie Inhalte kann keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit übernommen werden. Historische Daten stellen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar. Schwankende Wechselkurse können die Rendite zusätzlich positiv wie auch negativ beeinflussen. Der Inhalt dieser Seite dient ausschließlich der Information und stellt generell keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung eines Wertpapiers dar.

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"