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Deutsche Münzprägestätten

Mit der Krönung von Wilhelm I. im Jahr 1871 zum ersten Deutschen Kaiser entstand das Deutsche Reich, das aus 25 Teilstaaten und dem Reichsland Elsaß-Lothringen bestand.

Um diese Zeit herum entstanden einige neue Prägestätten, denn jeder Bundesstaat konnte nach einem festgelegten Bevölkerungsschlüssel eigene Gold- sowie Silbermünzen mit dem Konterfei seines Landesfürsten oder eines (Stadt-)Wappens prägen.

Im Zuge der Übernahme der Münzhoheit durch das Deutsche Reich ab 1871 wurde von "A" beginnend allen deutschen Prägestätten ein Buchstabe zugeteilt. Auf jeder deutschen Münze wurde ein Buchstabe aufgeprägt, der den Herstellungsort bzw. die Prägestätte verrät. Heute existieren noch fünf staatliche Münzprägestätten in ganz Deutschland.

Folgende Prägebuchstaben bzw. Münzstättenzeichen kamen zur Anwendung:

  • "A" ... für die Staatliche Münze Berlin (seit 1750)
  • "B" ... für die Münze Hannover (1866-1878)
  • "C" ... für die Münze Frankfurt am Main (geschlossen im September 1879)
  • "D" ... für das Bayerische Hauptmünzamt in München (seit 1871)
  • "E" ... für die Münze Dresden (1872 bis 1887), die abgelöst wurde von der Münze Muldenhütten, bei Freiberg in Sachsen (1887 bis 1953)
  • "F" ...  für die Münze Stuttgart (seit 1872)
  • "G" ... für die Münze Karlsruhe (seit 1872)
  • "H" ... für die Münze Darmstadt (1872 bis 1882)
  • "J" ...  für die Hamburgische Münze (seit 1873)
  • "T" ... für Tabora, Deutsch-Ostafrika (Notprägungen im Krieg, 1916-1917)

Da Deutschland vor 1871 und nach 1924 einer stetigen territorialen Neuordnung und Aufteilung unterlag, in deren Folge auch die zuständigen Ämter und Institutionen, die für die Münzausgabe verantwortlich waren, wechselten, wird dieser Datensatz einer Münzprägestätte symbolisch für alle Münzen vor 1948 verwendet. Weitere Infos sind unter der jeweiligen verlinkten Prägestätte zu finden oder unter der Verkaufsstelle für Sammlermünzen der BRD, die für die Auslieferung deutscher Euro-Münzen zuständig ist.

Staatliche Münzprägestätte


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