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Das Goldverbot in den USA

Am 6. März 1933 verbot der US-amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt den Banken während der Bankfeiertage die Auszahlung von Gold und den Handel mit Devisen. Bereits 3 Tage danach wurde durch den "Emergency Banking Act" dem Präsidenten erlaubt, Einfluss auf den Gold- und Devisenhandel zu nehmen. So sollte der Abzug von Gold aus den USA verhindert werden. Sodann unterzeichnete Roosevelt am 5. April 1933 die Executive Order 6102. Hiermit wurde der private Goldbesitz in den USA ab dem 01. Mai 1933 verboten. Das Goldverbot trat in Kraft.

Der genaue Wortlaut des Gesetzes, vom ersten Entwurf bis zur bindenden Version, kann hier eingesehen werden: Gesetzestext des Goldbesitzverbotes in den USA.

Hintergrund dieses Verbots bildete die Weltwirtschaftskrise, welche am 24. Oktober 1929 mit dem schwarzen Donnerstag begann und massive Auswirkungen wie Deflation und Zusammenbrüche von Banken mit sich brachte. Gold gewann immer mehr an Wert. Viele US-Bürger horteten nun ihre Goldreserven zu hause oder schafften diese ins Ausland. Dem sollte entgegengewirkt werden durch das Goldverbot.

Die Konfiszierung des Goldes auf Grund des Goldverbotes wurde am 5. April 1933 rechtskräftig und betraf sämtliche Goldmünzen, Goldbarren und Goldzertifikate. Alles musste bis zum 1. Mai 1933 bei staatlichen Annahmestellen abgegeben werden zum Festpreis von 20,67 USD pro Feinunze. Lediglich Schmuck, Gold für industrielle Zwecke, Kunst oder Handwerk und Goldmünzen bis zu einem Wert von maximal 100 USD durften die Bürger behalten. Außerdem wurde auch das private Sammeln von historischen Goldmünzen weiter gestattet. Das Verbot war zudem nur auf das Inland beschränkt, Goldbesitz im Ausland war zunächst nicht betroffen.

Im Gegensatz zur freiwilligen Abgabe, bei der die US-Bürger die besagte minimale Zwangsentschädigung erhielten, wurde das Gold, das bei staatlich angeordneten Durchsuchungen gefunden wurde, entschädigungslos konfisziert. Die USA schreckten bei der Suche nach Gold auch nicht vor der gewaltsamen Öffnung von privaten Bankschließfächern zurück, die systematisch durchsucht wurden.

Bei Zuwiderhandlungen konnten Haftstrafen von bis zu 10 Jahren und/oder bis zu 10.000 USD Strafe verhängt werden.

Im Jahr 1961 dehnte der damalige US-Präsident Dwight D. Eisenhower das Goldverbot noch einmal aus. Der Goldabfluss aus den USA sollte gänzlich gestoppt werden und so wurde das Goldverbot, welches sich bisher auf den privaten Besitz von Gold im Inland beschränkt hat, auch auf den privaten Besitz von US-Bürgern im Ausland augeweitetet. Sämtliche US-Bürger und auch Unternehmen durften kein Gold oder gegen Gold einlösbare Wertpapiere in ausländischen Depots halten und es war auch verboten, sich überhaupt am Goldhandel zu beteiligen. Auch in diesem Fall drohten empfindliche Strafen bei Zuwiderhandlungen. Ausgenommen waren wiederum seltene Goldmünzen.

In den folgenden Jahren stieg daraufhin die Einfuhr von vor 1933 geprägten Goldmünzen rapide an. Deren Besitz war ja nach wie vor erlaubt. 1962 verbot Präsident John F. Kennedy nun auch den inländischen Besitz von Goldmünzen, welche vor 1933 peprägt wurden und aus dem Ausland importiert wurden. Ein Besitz dieser Goldmünzen sowie ein Import in die USA waren nun strikt verboten. Alle im Ausland befindlichen Münzen von US-Bürgern mussten ins Inland zurückgebracht werden. Die Regierung wollte so angeblich den zunehmenden Fälschungen und Nachprägungen entgegenwirken.

Dies hatte jedoch zur Folge, dass die Preise für Goldmünzen in den USA massiv anstiegen. Außerdem kam es nun zu einem enormen Anstieg der Schmugglertätigkeiten.

Das Goldverbot für US-Bürger bestand für 41 Jahre und wurde am 31. Dezember 1974 durch Präsident Gerald Ford aufgehoben.


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