Suche
 
Folgen Sie uns auf:

First Quantum startet Nickelproduktion in Australien

30.09.2011  |  EMFIS
RTE Perth - (www.emfis.com) - Der kanadische Rohstoffkonzern First Quantum kann zum Jahresende mit der Nickelproduktion in dem Projekt Ravensthorpe beginnen.

Wie ein leitender Manager der Bergbaufirma, David Coggen, auf einer Konferenz mitteilte, habe sein Unternehmen nun die Bestätigung für den Start der Minentätigkeit in dem Großprojekt. Beginnend mit dem Abbau zum Ablauf diesen Jahres soll in Ravensthorpe jährlich bis zu 39.000 Tonnen Nickelkonzentrat gewonnen werden. Dies sei mindestens für die nächsten fünf Jahre geplant.


Abbau seit zwei Jahren vorbereitet

Wie Coggen weiter mitteilte, seien die Vorbereitungen für das Ausbeuten der Mine schleppend verlaufen. Ravensthorpe sei bereits vor zwei Jahren vom australischen Bergbaukonzern BHP Billiton gekauft worden, welcher dort bereits über 1 Milliarde AUD (etwa 719 Millionen Euro) investiert habe. First Quantum sei bisher vor allem in Afrika im Bergbausektor tätig gewesen, habe sich dort aber zunehmend mit politisch motivierten Problemen konfrontiert gesehen.
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
First Quantum Minerals Ltd.
Bergbau
904604
CA3359341052
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"