Suche
 
Folgen Sie uns auf:

BonTerra Resources Inc. untersucht mehrere Goldzonen auf dem Konzessionsgebiet Eastern Extension (Québec)

18.04.2012  |  IRW-Press
Vancouver (British Columbia), 18. April 2012. BonTerra Resources Inc. (TSX-V: BTR; FSE: 9BR) ("BonTerra" oder das "Unternehmen") erhielt die ersten Untersuchungsergebnisse für das Bohrprogramm 2012 auf dem zu 100 % unternehmenseigenen Konzessionsgebiet Eastern Extension (das "Konzessionsgebiet"), das 170 Kilometer nordöstlich von Val d?Or (Québec) liegt. Das Highlight der ersten Untersuchungsergebnisse war Bohrloch BA-12-02. Dieses Bohrloch wurde auf Eis gebohrt und ist von einer Reihe von Goldzonen geprägt, von denen eine eine Mächtigkeit von 19 Metern mit etwa 1 Gramm Gold pro Tonne ("g/t") aufweist. Diese Zone beinhaltete eine Probe von 10,20 g/t Gold. Die Ergebnisse liefern weiterhin rauchige Quarzerzgänge, die Gold enthalten. Bedeutsame Bohrergebnisse sind in Tabelle 1 angegeben. Die Details der Bohrkragen eines jeden Bohrlochs sind in Tabelle 2 angegeben.

BonTerra wartet nun auf die ersten Ergebnisse der Zone Rivage sowie auf die von Snowden durchgeführte Ressourcenberechnung.


Tabelle 1: Bedeutsame Untersuchungsergebnisse

Zur Ansicht der vollständigen Pressemeldung folgen Sie bitte dem Link: http://www.irw-press.com/dokumente/BonTerra_180412_German.pdf

President Navjit Dhaliwal sagte: "Das zweite Bohrloch des Jahres 2012 ist nach wie vor äußerst vielversprechend und unterstreicht weiterhin die Bedeutung dieses Konzessionsgebiets. Unser Team wollte in diesem Gebiet bereits seit längerer Zeit ein Bohrloch bohren, was aufgrund der günstigen Eisbedingungen im vergangenen März möglich wurde. Dieses Bohrloch ist ein weiteres "Beispiel aus dem Lehrbuch" für in Erzgängen enthaltenes Gold in Abitibi, das für gewöhnlich bei Eastern Extension durchschnitten wird. Bohrlöcher wie dieses ermuntern uns zu weiteren Bohrungen und zur Weiterentwicklung dieses aufregenden Konzessionsgebiets bis zur ersten Ressourcenberechnung gemäß NI 43-101, die von Snowden durchgeführt wird und sich bereits in der Schlussphase befindet."


Tabelle 2: Details der Bohrkragen der in dieser Pressemitteilung veröffentlichten Bohrlöcher

Zur Ansicht der vollständigen Pressemeldung folgen Sie bitte dem Link: http://www.irw-press.com/dokumente/BonTerra_180412_German.pdf


Qualifizierter Sachverständiger

Der fachliche Inhalt dieser Pressemitteilung wurde von Thomas Clarke, Pr.Sci.Nat., einem Direktor von BonTerra, geprüft und genehmigt. Herr Clarke ist ein nach der Vorschrift NI 43-101 qualifizierter Sachverständiger.

Es handelt sich dabei um Untersuchungsergebnisse von Proben, die von mineralisierten Abschnitten der Bohrlöcher entnommen wurden. Tiefen und Längen sind Kernlängen und keine wahren Mächtigkeiten und fallen möglicherweise gelegentlich ab oder sind nicht senkrecht. Die in dieser Pressemitteilung angegebenen Goldabschnitte sind von großer Bedeutung, es wurden jedoch nicht alle Proben einer Brandprobe unterzogen. Die Proben wurden bei AGAT Laboratories ("AGAT") in Sudbury (Ontario) eingereicht, wo sie gebrochen und pulverisiert werden. Die Proben werden auf 75 % (2 mm) gebrochen und auf 250 Gramm geteilt. Die gebrochene Probe wurde auf 85 % (75 µm) pulverisiert. Sobald die Aufbereitung der Proben abgeschlossen ist, werden diese zur Analyse an AGATs Hauptsitz in Mississauga (Ontario) gesendet werden. 50-Gramm-Proben werden einer Brandprobe mit ICP-Abschluss unterzogen. Sämtliche Proben über 10 g/t Gold werden mittels gravimetrischen Abschlusses und Metallsieb mit Brandprobenabschluss erneut untersucht. Die Proben werden vom Bohrkern entnommen und entlang der Kernachse in zwei Hälften gesägt. Eine Hälfte wird an AGAT gesendet, die andere wird vom Unternehmen als zukünftige Referenz aufbewahrt. BonTerra lagert grobkörnige Absonderungen und Trüben in einer sicheren Einrichtung. Das Unternehmen führt bei jedem Probensatz, der beim Labor eingereicht wird, ein vollständiges Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollprogramm ("QAQC") durch (Standard-, Doppel- und Leerproben).


Über BonTerra Resources

BonTerra ist ein in Vancouver (BC) ansässiges kanadisches Goldexplorationsunternehmen. BonTerra konzentriert sich in erster Linie auf die kontinuierliche Erweiterung der anhand von Bohrungen definierten Goldzonen auf seinem Konzessionsgebiet Eastern Extension im weltbekannten Abitibi Greenstone Belt in der bergbaufreundlichen Provinz Quebec. BonTerra besitzt im Gürtel Urban-Barry insgesamt drei Goldkonzessionsgebiete: Eastern Extension, Lavoie und Urban-Berry. Diese Konzessionsgebiete befinden sich etwa 170 Kilometer nordöstlich von Val d?Or und 125 Kilometer südwestlich von Chibougamau in den Townships Urban, Barry und Bailly (Quebec).

Das Unternehmen besitzt 100 % des Konzessionsgebiets, das einer NSR-Lizenzgebühr in Höhe von 2 % unterliegt, die sich im Besitz von Abitex Resources befindet. 1 % dieser NSR-Lizenzgebühr kann für 500.000 $ erworben werden.


FÜR DAS BOARD BONTERRA RESOURCES INC.

/s/ Navjit Dhaliwal

Navjit Dhaliwal
President, Direktor
(604) 678-5308


Nähere Informationen erhalten Sie über:

Navjit Dhaliwal
info@bonterraresources.com
www.bonterraresources.com
Tel: (604) 678-5308



Diese Pressemitteilung enthält Prognosen und zukunftsgerichtete Informationen, die unterschiedliche Risiken und Ungewissheiten hinsichtlich zukünftiger Ereignisse in sich bergen. Solche zukunftsgerichteten Informationen beinhalten, jedoch nicht darauf beschränkt, Aussagen, die auf den aktuellen Erwartungen basieren, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten und keine Garantie für zukünftige Leistungen des Unternehmens darstellen, wie etwa: (i) das Unternehmen wartet auf die Untersuchungsergebnisse der Zone Rivage; und (ii) das Unternehmen wartet auf die von Snowden durchgeführte Ressourcenberechnung für das Konzessionsgebiet. Es gibt eine Vielzahl an Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse sowie die Pläne und Ziele des Unternehmens erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht wurden, wie zum Beispiel: (i) ungünstige Marktbedingungen; (ii) Verzögerungen von Bohrergebnissen oder bei der Vorbereitung einer Ressourcenberechnung; (iii) allgemeine Ungewissheiten hinsichtlich der Mineralexploration. Die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse könnten sich erheblich von jenen unterscheiden, die in solchen Informationen zum Ausdruck gebracht wurden. Diese und alle weiteren schriftlichen und mündlichen zukunftsgerichteten Informationen basieren auf Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und sind in ihrer Gesamtheit in dieser Meldung ausdrücklich qualifiziert. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren - es sei denn, dies wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!




Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Bonterra Resources Inc.
Bergbau
A2N8S8
CA09852X7018
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"