Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Merkel macht den Weg für Draghi frei

20.08.2012  |  Klaus Singer
- Seite 2 -
Selbst wenn die EZB Bedingungen für ihre Hilfen stellt und von den jeweiligen Länder verlangt, sie müssten beim EU-Rettungsfonds einen Antrag auf Hilfe stellen und Auflagen akzeptieren: Wird die EZB dann ihre Hilfen zurückziehen, wenn diese Länder gegen Auflagen verstoßen? Sollte Draghi so konsequent sein, würde er damit genau gefährden, was er als Devise ausgab, nämlich alles Notwendige zu tun, um den Euro zu erhalten. Wird das geschehen? Eher nicht. Und spätestens dann ist es mit der Glaubwürdigkeit der EZB dahin.

Weit her ist es damit sowieso nicht: Erst in der zurückliegenden Woche ermöglichte es die EZB der griechischen Notenbank, griechischen Banken über die ELA-Fazilität, griechische Banken mit weiterer Liquidität auszustatten, die diese dann einsetzten, um neue griechische TBills im Gesamtwert von über 4 Mrd. Euro zu kaufen. Dies versetzt den griechischen Staat in die Lage, am 20. August fällige Anleihen im Volumen von 3,1 Mrd. Euro zu tilgen, die pikanterweise fast komplett bei der EZB liegen. Die frischen TBills hingegen dürften umgehend der griechischen Zentralbank als Sicherheiten eingereicht worden sein, um frische Kredite zu bekommen. So bringt die EZB Griechenland durch den Sommer und sich selbst um eine Abschreibung herum (siehe auch: “Eurokrise und Glaubwürdigkeit“).

Bei den „Märkten“ kommt das natürlich gut an - welch ein gerissener Hund, dieser Draghi! Es ist die Art von schäbiger Bewunderung, von der man sich gelegentlich selbst nicht frei machen kann, wenn man von einem besonders gerissenen großen Betrugsfall liest.

Die EZB wird durch die angekündigten "Hilfsaktionen“ endgültig abhängig von der Politik - und damit sitzen sie alle drei in einem Boot, die EZB, die Politik und das Bankensystem.

Die "Märkte“ werden durch die Erwartung massiver geldpolitischer Lockerungen bei Laune gehalten. Von der EZB erwartet man früh im September, dass Draghi seine vollmundigen Ankündigungen umsetzt, von der Fed wird QE3 erwartet, auch von der chinesischen Notenbank erwartet spätestens dann weitere Lockerungen.

Nach Jahren geldpolitischer Lockerungen und Bilanzaufblähung der Zentralbanken hat die Hoffnung wenig Grundlage, dass deren nächster Akt nun den realwirtschaftlichen Durchbruch bringen wird.

Wie sehr die Märkte mittlerweile von solchen Erwartungen auf geldpolitische Lockerungen hypnotisiert sind, zeigt sich am Angstmesser von Wall Street, dem VIX. Dieser Maßstab für die implizite Volatilität ist auf ein fünf-Jahres-Tief gefallen (siehe Chart!). Gleichzeitig schäumt die Stimmung allmählich Richtung „Greed“ über. In den zurückliegenden Jahren folgte jedem markanten Tief des VIX recht bald ein deutlicher Rückgang im S&P 500 (siehe: "VIX auf fünf-Jahres-Tief“). Dies dürfte dieses Mal nicht anders sein. Zuvor dürfte allerdings ein zeitweiliges Überschießen des S&P 500 über sein Jahreshoch hinaus auf ein neues vier-Jahres-Hoch wahrscheinlich sein. Der September dürfte spannend werden!

Erwähnte Charts und Verweise können hier eingesehen werden: www.timepatternanalysis.de


© Klaus G. Singer
www.timepatternanalysis.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"