Silber: Was die MwSt-Anhebung bedeutet
19.10.2012 | Jochen Stanzl
Die Gerüchte kursieren im Internet schon gut zwei Jahre lang, jetzt sollen sie sich bewahrheiten: Das deutsche Privileg, Bullionmünzen aus Silber mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent erwerben zu können, soll gekippt werden. Im Rahmen einer Anpassung an EU-weites Recht soll die Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2013 von sieben auf 19 Prozent angehoben werden, berichtet die "Welt“ unter Berufung auf Regierungskreise.
Wer Silberbarren in Deutschland kaufte, der musste ohnehin schon immer 19% Mehrwertsteuer auf den Nettowert des Barrens bezahlen. Nur die Münzen aus Silber stellten bisher eine Ausnahme dar. Sie wurden lediglich mit sieben Prozent, anstatt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt. Das ist eine absolute Ausnahme, erklärt der Pressesprecher des Münchner Edelmetallhändlers ProAurum, Benjamin Summa: "Die Österreicher und Slowenen müssen beispielsweise einen Aufpreis von 20 Prozent bei Münzen und Barren aus Silber hinnehmen, in Finnland sind es sogar 22 Prozent.“ Sollte es zu einer Anpassung der Besteuerung auf 19 Prozent kommen, würde sich das sofort bemerkbar machen. Summa hierzu: "Wenn der Nettopreis des Silber-Philharmonikers aus Österreich bei 25 Euro liegt, werden bisher 1,75 Euro für die Mehrwertsteuer fällig. Bei einem Steuersatz von 19 Prozent wären es satte 4,75 Euro.“
Die ersten Reaktionen in einschlägigen Foren im Internet fallen gemischt aus. Während die einen noch schnell Münzen kaufen wollen, sehen andere Rückgänge der Nachfrage im kommenden Jahr mit entsprechend negativen preislichen Auswirkungen. Dies könnte zu einer vorgezogenen Nachfrage noch in diesem Jahr führen, glauben wiederum andere. Einige Kommentatoren sehen dahinter schlicht "Betrug“. Eines steht fest: Wer hofft, dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen zu können, indem er heute Silbermünzen kauft und hofft, sie zu dem erhöhten Mehrwertsteuersatz im nächsten Jahr wieder mit Gewinn verkaufen zu können, ist falsch beraten. Beim Händler wird er nur den Nettopreis erhalten, im privaten Verkauf muss er erst jemanden finden, der wirklich bereit ist, dann einen Aufschlag von 19% an den Verkäufer zu entrichten. Die Vorstellung, netto 12% Differenz aus der höheren Mehrwertsteuer erlösen zu können, ist also unrealistisch, sagte Thorsten Schulte, auch bekannt als der "Silberjunge“ gegenüber dem Gold- & Rohstoff-Report.
Außerdem muss auch die An- und Verkaufsspanne beachtet werden. Der Kaufpreis ist zu jedem Zeitpunkt höher, als im Verkauf. Wer allerdings einen steigenden Silberpreis erwartet, und darauf spekuliert, dass der private Verkauf mit einem Aufschlag von 19% Mehrwertsteuer gelingt, kann die Differenz der MwSt-Erhöhung wohl als Bonmot mit in den avisierten Gewinn einrechnen. Allerdings können wiederholte private Verkäufe von Silbermünzen, etwa über eBay, für das Finanzamt auch schnell zum Handelsgeschäft werden. Wenn eine Wiederholungsabsicht oder wiederholte Umsätze unterstellt werden, muss die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.
Aus jetziger Sicht wird sich für die Käufer von anderen physischen Edelmetallen allerdings nichts verändern. "Goldmünzen und -barren, die die Voraussetzungen für Anlagegold erfüllen, sind von der Mehrwertsteuer vollständig befreit“, sagt Summa. "Goldmünzen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, und Silbermünzen sind der Mehrwertsteuer grundsätzlich unterworfen.“ Manch einer mag bei diesen Entwicklungen daran denken, dass einmal auch für Goldmünzen oder Goldbarren 19% Mehrwertsteuer erhoben werden könnten. Der Satz von 19% gilt bereits für jede Form von Platin und Palladium: Egal ob als Münze oder Barren, Platin und Palladium unterliegen immer dem MwSt-Satz von 19%.
Einen Ausweg gibt es jedoch für Anleger, die die erhöhte MwSt beim physischen Kauf umgehen wollen: Sie können ihre Münzen oder Barren in einem zollfreien Lager zwischenlagern, sagt Summa. Solange die Ware in diesem Lager bleibe, müsse auch die MwSt nicht entrichtet werden. Wer also lediglich an der Wertveränderung partizipieren möchte, kann auf diesem Wege Eigentümer von Edelmetallen werden, ohne sie zu besitzen. Dadurch kann die MwSt umgangen werden. Wer sich die Ware allerdings zu einem späteren Zeitpunkt liefern lässt, muss die Steuer nachträglich entrichten.
Wer keinen physischen Besitz haben möchte, kann auf börsennotierte Produkte ausweichen. Sie bieten in der Regel eine geringere Spanne zwischen An- und Verkaufskurs, Kursgewinne müssen aber egal bei welcher Haltedauer versteuert werden. Das ist bei physischem Gold und Silber anders: Wertsteigerungen daraus können nach einer Haltedauer, die ein Jahr übersteigt, steuerfrei vereinnahmt werden.
© Jochen Stanzl
Chefredakteur Rohstoff-Report.de / Godmode-Trader.de
Wer Silberbarren in Deutschland kaufte, der musste ohnehin schon immer 19% Mehrwertsteuer auf den Nettowert des Barrens bezahlen. Nur die Münzen aus Silber stellten bisher eine Ausnahme dar. Sie wurden lediglich mit sieben Prozent, anstatt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt. Das ist eine absolute Ausnahme, erklärt der Pressesprecher des Münchner Edelmetallhändlers ProAurum, Benjamin Summa: "Die Österreicher und Slowenen müssen beispielsweise einen Aufpreis von 20 Prozent bei Münzen und Barren aus Silber hinnehmen, in Finnland sind es sogar 22 Prozent.“ Sollte es zu einer Anpassung der Besteuerung auf 19 Prozent kommen, würde sich das sofort bemerkbar machen. Summa hierzu: "Wenn der Nettopreis des Silber-Philharmonikers aus Österreich bei 25 Euro liegt, werden bisher 1,75 Euro für die Mehrwertsteuer fällig. Bei einem Steuersatz von 19 Prozent wären es satte 4,75 Euro.“
Die ersten Reaktionen in einschlägigen Foren im Internet fallen gemischt aus. Während die einen noch schnell Münzen kaufen wollen, sehen andere Rückgänge der Nachfrage im kommenden Jahr mit entsprechend negativen preislichen Auswirkungen. Dies könnte zu einer vorgezogenen Nachfrage noch in diesem Jahr führen, glauben wiederum andere. Einige Kommentatoren sehen dahinter schlicht "Betrug“. Eines steht fest: Wer hofft, dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen zu können, indem er heute Silbermünzen kauft und hofft, sie zu dem erhöhten Mehrwertsteuersatz im nächsten Jahr wieder mit Gewinn verkaufen zu können, ist falsch beraten. Beim Händler wird er nur den Nettopreis erhalten, im privaten Verkauf muss er erst jemanden finden, der wirklich bereit ist, dann einen Aufschlag von 19% an den Verkäufer zu entrichten. Die Vorstellung, netto 12% Differenz aus der höheren Mehrwertsteuer erlösen zu können, ist also unrealistisch, sagte Thorsten Schulte, auch bekannt als der "Silberjunge“ gegenüber dem Gold- & Rohstoff-Report.
Außerdem muss auch die An- und Verkaufsspanne beachtet werden. Der Kaufpreis ist zu jedem Zeitpunkt höher, als im Verkauf. Wer allerdings einen steigenden Silberpreis erwartet, und darauf spekuliert, dass der private Verkauf mit einem Aufschlag von 19% Mehrwertsteuer gelingt, kann die Differenz der MwSt-Erhöhung wohl als Bonmot mit in den avisierten Gewinn einrechnen. Allerdings können wiederholte private Verkäufe von Silbermünzen, etwa über eBay, für das Finanzamt auch schnell zum Handelsgeschäft werden. Wenn eine Wiederholungsabsicht oder wiederholte Umsätze unterstellt werden, muss die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.
Aus jetziger Sicht wird sich für die Käufer von anderen physischen Edelmetallen allerdings nichts verändern. "Goldmünzen und -barren, die die Voraussetzungen für Anlagegold erfüllen, sind von der Mehrwertsteuer vollständig befreit“, sagt Summa. "Goldmünzen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, und Silbermünzen sind der Mehrwertsteuer grundsätzlich unterworfen.“ Manch einer mag bei diesen Entwicklungen daran denken, dass einmal auch für Goldmünzen oder Goldbarren 19% Mehrwertsteuer erhoben werden könnten. Der Satz von 19% gilt bereits für jede Form von Platin und Palladium: Egal ob als Münze oder Barren, Platin und Palladium unterliegen immer dem MwSt-Satz von 19%.
Einen Ausweg gibt es jedoch für Anleger, die die erhöhte MwSt beim physischen Kauf umgehen wollen: Sie können ihre Münzen oder Barren in einem zollfreien Lager zwischenlagern, sagt Summa. Solange die Ware in diesem Lager bleibe, müsse auch die MwSt nicht entrichtet werden. Wer also lediglich an der Wertveränderung partizipieren möchte, kann auf diesem Wege Eigentümer von Edelmetallen werden, ohne sie zu besitzen. Dadurch kann die MwSt umgangen werden. Wer sich die Ware allerdings zu einem späteren Zeitpunkt liefern lässt, muss die Steuer nachträglich entrichten.
Wer keinen physischen Besitz haben möchte, kann auf börsennotierte Produkte ausweichen. Sie bieten in der Regel eine geringere Spanne zwischen An- und Verkaufskurs, Kursgewinne müssen aber egal bei welcher Haltedauer versteuert werden. Das ist bei physischem Gold und Silber anders: Wertsteigerungen daraus können nach einer Haltedauer, die ein Jahr übersteigt, steuerfrei vereinnahmt werden.
© Jochen Stanzl
Chefredakteur Rohstoff-Report.de / Godmode-Trader.de