Benachrichtigung der registrierten Aktionäre von Globex Mining Enterprises Inc. hinsichtlich der Ausgliederung von Chibougamau Independent Mines Inc.
21.12.2012 | IRW-Press
Rouyn-Noranda (Québec, Kanada). Globex Mining Enterprises Inc. (Toronto Stock Exchange: GMX; Frankfurt, Stuttgart, Berlin, München Xetra Stock Exchange: G1M; International OTCQX: GLBXF) möchte seine registrierten Aktionäre an die Vorgehensweise erinnern, um Stammaktien von Chibougamau Independent Mines Inc. ("CIM") gemäß dem bereits zuvor gemeldeten Vereinbarungsplan zwischen Globex und CIM zu erhalten. Globex geht davon aus, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vereinbarungsplans der Börsenschluss am Freitag, dem 28. Dezember 2012, sein wird.
Wirtschaftlich berechtigte Aktionäre von Globex - also jene Aktionäre, die ihre Globex-Aktien über einen Broker oder einen anderen Vermittler besitzen - sollten hinsichtlich der Ausgliederung der CIM-Aktien ihre Broker oder andere professionelle Berater konsultieren.
Um ihre CIM-Aktien zu erhalten, müssen die registrierten Aktionäre von Globex (i) das Begleitschreiben von Globex' Management Information Circular vom 19. September 2012 ausfüllen und unterzeichnen, das den Globex-Aktionären in Zusammenhang mit der Genehmigung des Vereinbarungsplans bei der außerordentlichen Jahreshauptversammlung geschickt wurde, und (ii) das Zertifikat bzw. die Zertifikate ihrer Globex-Aktien für kraftlos erklären und zusammen mit dem Begleitschreiben an Computershare Investor Services Inc., dem in Zusammenhang mit dem Vereinbarungsplan von Globex ernannten Depositar, senden. Es gibt keinen Stichtag, da die Zertifikate der Globex-Aktien einem "Call-in" unterliegen. Nach der Kraftloserklärung wird der Depositar den registrierten Aktionären ein Zertifikat zusenden, das jener Anzahl von CIM-Aktien (und "neuen" Globex-Stammaktien) entspricht, die der Aktionär im Rahmen des Vereinbarungsplans erwerben kann.
Eine elektronische Kopie des Begleitschreibens für registrierte Aktionäre ist auf der Website von Globex verfügbar. Klicken Sie auf der Startseite unserer Webseite auf "Chibougamau" rechts oben und gehen Sie dann weiter zu "Spin-Out Documentation" und weiter zu "Letter of Transmittal?. Sie können auch über den Direktlink unter http://www.globexmining.com/documents/Special_letter_transmittal.pdf zugreifen bzw. erhalten Sie auch Einsicht über das Profil des Unternehmens auf SEDAR unter www.sedar.com.
Bis zur Kraftloserklärung wird jedes Zertifikat, das unmittelbar vor dem Datum des Inkrafttretens Globex-Aktien repräsentierte, jederzeit nach dem Datum des Inkrafttretens des Vereinbarungsplans nur das Recht auf den Erhalt der Zertifikate darstellen, die die CIM-Aktien (und "neuen" Globex-Stammaktien) gemäß dem Vereinbarungsplan repräsentieren.
Fall ein registrierter Aktionär das Zertifikat bzw. die Zertifikate, die die Globex-Aktien repräsentieren, die sich in seinem Besitz befinden, innerhalb eines Jahres nach dem Datum des Inkrafttretens des Vereinbarungsplans nicht für kraftlos erklärt, werden die CIM-Aktien, zu deren Erhalt der Aktionär berechtigt gewesen wäre, von CIM für kraftlos erklärt, und die Beteiligung des Aktionärs an solchen CIM-Aktien wird zu diesem Zeitpunkt beendet. Unter solchen Umständen hat der registrierte Aktionär jedoch weiterhin das Recht, die "neuen" Globex-Stammaktien zu erhalten.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten! Wir bemühen uns um das Safe-Harbour-Zertifikat.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
Jack Stoch, P.Geo., Acc.Dir.
President & CEO
Globex Mining Enterprises Inc.
86, 14th Street
Rouyn-Noranda, Quebec Kanada J9X 2J1
Tel.: 819.797.5242
Fax: 819.797.1470
info@globexmining.com
www.globexmining.com
Zukunftsgerichtete Aussagen
Abgesehen von historischen Informationen kann diese Pressemitteilung auch "zukunftsgerichtete Aussagen" enthalten. Diese Aussagen können eine Reihe von bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten sowie andere Faktoren in sich bergen, welche möglicherweise dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten und Leistungen erheblich von jenen unterscheiden, die vom Unternehmen erwartet und geplant wurden. Eine ausführlichere Beschreibung der Risiken wurde im aktuellen Jahresbericht des Unternehmens auf SEDAR veröffentlicht (www.sedar.com).
Wirtschaftlich berechtigte Aktionäre von Globex - also jene Aktionäre, die ihre Globex-Aktien über einen Broker oder einen anderen Vermittler besitzen - sollten hinsichtlich der Ausgliederung der CIM-Aktien ihre Broker oder andere professionelle Berater konsultieren.
Um ihre CIM-Aktien zu erhalten, müssen die registrierten Aktionäre von Globex (i) das Begleitschreiben von Globex' Management Information Circular vom 19. September 2012 ausfüllen und unterzeichnen, das den Globex-Aktionären in Zusammenhang mit der Genehmigung des Vereinbarungsplans bei der außerordentlichen Jahreshauptversammlung geschickt wurde, und (ii) das Zertifikat bzw. die Zertifikate ihrer Globex-Aktien für kraftlos erklären und zusammen mit dem Begleitschreiben an Computershare Investor Services Inc., dem in Zusammenhang mit dem Vereinbarungsplan von Globex ernannten Depositar, senden. Es gibt keinen Stichtag, da die Zertifikate der Globex-Aktien einem "Call-in" unterliegen. Nach der Kraftloserklärung wird der Depositar den registrierten Aktionären ein Zertifikat zusenden, das jener Anzahl von CIM-Aktien (und "neuen" Globex-Stammaktien) entspricht, die der Aktionär im Rahmen des Vereinbarungsplans erwerben kann.
Eine elektronische Kopie des Begleitschreibens für registrierte Aktionäre ist auf der Website von Globex verfügbar. Klicken Sie auf der Startseite unserer Webseite auf "Chibougamau" rechts oben und gehen Sie dann weiter zu "Spin-Out Documentation" und weiter zu "Letter of Transmittal?. Sie können auch über den Direktlink unter http://www.globexmining.com/documents/Special_letter_transmittal.pdf zugreifen bzw. erhalten Sie auch Einsicht über das Profil des Unternehmens auf SEDAR unter www.sedar.com.
Bis zur Kraftloserklärung wird jedes Zertifikat, das unmittelbar vor dem Datum des Inkrafttretens Globex-Aktien repräsentierte, jederzeit nach dem Datum des Inkrafttretens des Vereinbarungsplans nur das Recht auf den Erhalt der Zertifikate darstellen, die die CIM-Aktien (und "neuen" Globex-Stammaktien) gemäß dem Vereinbarungsplan repräsentieren.
Fall ein registrierter Aktionär das Zertifikat bzw. die Zertifikate, die die Globex-Aktien repräsentieren, die sich in seinem Besitz befinden, innerhalb eines Jahres nach dem Datum des Inkrafttretens des Vereinbarungsplans nicht für kraftlos erklärt, werden die CIM-Aktien, zu deren Erhalt der Aktionär berechtigt gewesen wäre, von CIM für kraftlos erklärt, und die Beteiligung des Aktionärs an solchen CIM-Aktien wird zu diesem Zeitpunkt beendet. Unter solchen Umständen hat der registrierte Aktionär jedoch weiterhin das Recht, die "neuen" Globex-Stammaktien zu erhalten.
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