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Die Euro- und Staatsschuldenkrise liegt hinter uns

03.06.2013  |  Vertrauliche Mitteilungen
- Seite 2 -
Gestatten Sie, sehr geehrte Damen und Herren, noch ein Wort zu der "100 000 €-Grenze", bezüglich der (das wissen wir aus etlichen Anfragen) ein gewisser Aufklärungsbedarf besteht: Zunächst einmal bilden 100.000 € pro Kunde und Bankinstitut diejenige Grenze, bis zu der Bankeinlagen privater und Firmenkunden (keine anderen Banken!) im Falle einer Bankinsolvenz durch den staatlichen Sicherheitsfonds geschützt sind.

Dieser wird durch ein Umlageverfahren unter den zwangsweise angeschlossenen Kreditinstituten finanziert, so daß im Falle der Insolvenz einer Bank allein schon durch die in die Höhe schießenden Umlagezahlungen weitere Institute mit "untergehen" dürften. Zusätzlich zu dieser gesetzlichen Sicherung gibt es noch die freiwilligen Sicherungssysteme der privaten Banken, der Volks- und Raiffeisenbanken sowie der Sparkassen. Hierauf soll im folgenden jedoch nicht weiter eingegangen werden, weil "im Fall der Fälle" auch diese Systeme schnell an ihre Grenzen stoßen würden.

Um etwas völlig Anderes handelt es sich, wenn von der in Zypern praktizierten 100.000 €-Grenze bei der enteignungsgleichen Zwangsabbuchung von Bankkonten die Rede war und ist. Es ist eine von der Politik zunächst willkürlich gezogene Grenze, weil es einfach darum ging (vereinfacht und zynisch ausgedrückt), "die Gans bei lebendigem Leibe und mit möglichst wenig Geschrei zu rupfen".

Anders gesagt: Je niedriger eine derartige Grenze bei diesem Vorgehen auch in Deutschland gezogen würde, um so heftiger wären die zu erwartenden Proteste bis hin zu heftigen inneren Unruhen.

Man wird im Ernstfall deshalb bemüht sein, einen (ausschließlich aus dem Blickwinkel der Profiteure betrachtet) "goldenen Mittelweg" zwischen möglichst hohem Geldaufkommen und möglichst niedrigem Unruhepotential zu finden. Ob es unter den dann herrschenden Umständen wieder zu einer 100.000 € Grenze käme oder ob diese eher bei 125.000 € oder nur 15.000 € liegen könnte, das kann zum heutigen Zeitpunkt niemand seriös vorhersagen.

Man kann auch nicht sagen, wie mit z.B. bei gemeinsamen Konten u.a. von Eheleuten (dann doppelter "Freibetrag"?) oder bei im Ausland geführten Konten vorgegangen wird. Es ist deshalb umso wichtiger, sich mit einer entsprechend breiten "Streuung" (auch in den Nicht-Euro-Raum, z.B. in die Schweiz) auf alle nur denkbaren Eventualitäten einzustellen. "Gewonnen" hat im Ernstfall schließlich schon derjenige, dessen Vermögen um einen geringeren Prozentsatz als im Durchschnittsfall "geschröpft" werden wird!

Keine Aussage ist darüber hinaus möglich zum wahrscheinlichen zeitlichen Ablauf. Kritische und gewöhnlich bestens informierte Beobachter gehen aber nicht davon aus, daß uns dieses Szenario noch in diesem Jahr drohen dürfte. Gleichwohl empfiehlt es sich dringend, schon jetzt vorbereitet zu sein!


© Vertrauliche Mitteilungen



Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4030



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