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Die Euro-Lüge: Bundestag hat Haushaltshoheit schon lange nicht mehr (Teil III)

20.09.2011  |  Ralph Bärligea
Bundesverfassungsgericht ist auf dem "europäischen" Auge blind

Im Mai 2011 hat es eine Währungsreform gegeben, da die Zentralbank entgegen dem Lissabon-Vertrag damals damit begann Staatsanleihen aufzukaufen. Darum taugt der Euro seitdem wegen seiner vertragsrechtlichen Wertlosigkeit gänzlich nicht mehr als Anlage- oder sonstiges Vertragsobjekt. Die WirtschaftsWoche titelte damals als Deutschlands größte Wirtschaftszeitschrift mit einer Todesanzeige für den Euro.

Wenn der 9.5.2010 der Todestag des Euro war, so ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7.9.2011 über den Euro-"Rettungsschirm" und die "Griechenlandhilfen" nun der Sargnagel für den Euro und zugleich der Sterbetag der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsstaat und Demokratie. Dass Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Freiheit kein Gottesgeschenk sind, sondern von jedem Einzelnen, der diese Güter beanspruchen will, eingefordert werden müssen, ist die Lehre aus den aktuellen Entwicklungen. "Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft für alle Ewigkeit", wie die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Festrede "60 Jahre CDU" am 16.06.2005 richtig bemerkte und wie wir es nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigt bekamen.


Gesetze können beliebig zu Gunsten der politischen Klasse ausgelegt werden

Wir beklagen uns über die Scharia-Gerichte der islamischen Welt, die uns primär nicht einmal etwas angehen, aber sind unsere eigenen Gerichte besser? Was die Konsequenzen der Urteile betrifft, mag man darüber streiten, ob ein direkter Vergleich überhaupt möglich ist. Was die Eindeutigkeit der Urteilte betrifft, könnte man jedoch zu der Ansicht kommen, dass deutsche Gerichte hier unterliegen. Wie ich in "Die Euro-Lüge, Teil II" unter "Lüge Nummer 6" gezeigt habe, hat die deutsche Regierung mit dem Euro-"Rettungsschirm" nach oben hin unbegrenzte Garantien übernommen, die mit Sicherheit auch fällig werden. Denn für fast 80 Prozent des "Rettungsschirms" haften Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien.

Italien und Spanien sind, wie es schon vorhersehbar war, mittlerweile jedoch selbst Pleite und überleben finanziell nur, weil die EZB rechtswidrig gegen die No-Bailout-Klausel des Vertrags von Lissabon ihre Anleihen in mehrstelliger Milliardenhöhe mit neu gedrucktem Geld zu Lasten der Kaufkraft des Euro oder zu Lasten von Krediten an gesunde Unternehmen aufkauft. Die Kosten für den deutschen Steuerzahler sind nach oben hin also offen und unüberschaubar.

Das Bundesverfassungsgericht mahnt zwar, dass der Bundestag auch weiterhin die Kontrolle über den Haushalt haben muss und die Haushaltsautonomie nicht entäußert werden darf. Gleichzeitig erklärt es jedoch folgendes: „Das Bundesverfassungsgericht kann sich bei der Feststellung einer verbotenen Entäußerung der Haushaltsautonomie nicht mit eigener Sachkompetenz an die Stelle des Gesetzgebers setzen. Es hat seine Prüfung hinsichtlich des Umfangs der Gewährleistungsübernahme auf evidente Überschreitungen äußerster Grenzen zu beschränken. Dem Gesetzgeber kommt hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, für Gewährleistungen einstehen zu müssen, insofern ein Einschätzungsspielraum zu, den das Bundesverfassungsgericht zu respektieren hat."

Wann, wenn nicht jetzt, wurden "äußerste Grenzen" überschritten? Der Begriff "äußerste Grenzen" ist offenbar nicht exakt und beliebig interpretierbar. Was das Bundesverfassungsgericht damit sagen will, ist eine elegante Umschreibung dafür, dass die Urteile von der Regierung gesprochen werden und nicht vom Gericht, da die Gesetze politisch beliebig auslegbar sind.


Der Bundestag hat die Haushaltshoheit ohnehin schon längst nicht mehr

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zudem aus Sicht der Bürger scheinheilig und überflüssig, da der Bundestag das sogenannte "Königsrecht" über den Bundeshaushalt ohnehin seit der Einführung der Europäischen Zentralbank nicht mehr hat. Der EZB steht es schließlich in ihrer "Unabhängigkeit" frei, neu gedrucktes Geld in beliebigen Summen gegen beliebig schlechte Sicherheiten, darunter auch Schrottanleihen fremder Staaten, als Kredit ins europäische Ausland zu transferieren. Damit wird deutschen Bürgern durch die Geldentwertung Kaufkraft entzogen und ins Ausland transferiert, was wie eine Besteuerung deutscher Bürger durch die EU ist.




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