Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Aktuelle Markteinschätzung zu Gold

17.07.2013  |  Thomas May
Der Goldpreis überwand zuletzt den Widerstand bei 1.265,07 $ und setze damit seine Erholung fort. Allerdings gelang es den Bullen bislang nicht, die Kurshürde bei 1.300,00 $ zu überwinden.


Charttechnischer Ausblick:

Sollte das Edelmetall jetzt an der 1.300,00 $-Marke scheitern, könnte es ausgehend von 1.265,07 $ zu einem weiteren Ausbruchsversuch kommen. Bei einem Erfolg dürfte dieser den Wert bis 1.314,72 $ und darüber bereits bis 1.337,90 $ ansteigen lassen. Setzt Gold dagegen unter 1.265,07 $ zurück, droht bereits der Bruch der kurzfristigen Aufwärtstrendlinie und damit ein kleines Verkaufssignal. In der Folge dürfte der Wert auf 1.236,60 $ und 1.215,00 $ einbrechen. Selbst ein tiefer Rückfall auf 1.180,00 $ kann in diesem Fall nicht mehr ausgeschlossen werden.

Kursverlauf vom 21.06.2013 bis 17.07.2013 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Stunde)

Open in new window


Kursverlauf vom 12.04.2013 bis 17.07.2013 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Tag)

Open in new window


© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"