Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Lundin Mining Corp.: Produktionsausblick für 2014-2016

05.12.2013  |  Minenportal.de
Lundin Mining Corporation veröffentlichte gestern seine Produktionsplanung für die kommenden drei Jahre. Demnach rechnet das Unternehmen damit, dass die Inbetriebnahme und die Produktion beim Eagle-Projekt ab Ende kommenden Jahres erheblich zur Nickel- und Kupferproduktion beitragen wird.

So soll die Kupferproduktion bei den zu 100% eigenen Betrieben von 2014 bis 2016 um 20% von 110.000-180.000 auf 123.000-135.000 Tonnen gesteigert werden. Im Hinblick auf die Zinkproduktion erwartet Lundin unter anderem aufgrund eines erhöhten Durchsatzes bei Neves-Corvo einen Zuwachs um 10% von 135.000-145.000 Tonnen im Jahr 2014 auf 150.000-160.000 Tonnen im Jahr 2016.

Bei der Bleiproduktion rechnet das Unternehmen mit einer Steigerung von 29.000-32.500 auf 32.000-36.500 Tonnen und auch bei der Nickelproduktion wird dank der Inbetriebnahme bei Eagle von einem deutlichen Anstieg von 8.000-10.000 im Jahr 2014 auf 24.000-30.000 Tonnen im Jahr 2016 ausgegangen.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Lundin Mining Corp.
Bergbau
A0B7XJ
CA5503721063
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"