Zürich, 19. Mai 2014 - Die Schweizerische Nationalbank, die Europäische Zentralbank, die nationalen Notenbanken der Eurozone (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern) sowie die schwedische Riksbank geben heute das vierte Goldabkommen der Zentralbanken bekannt.
Um ihre Absichten in Bezug auf ihre Bestände an Gold darzulegen, geben die Beteiligten am Goldabkommen folgende Erklärung ab:
- Gold bleibt ein wichtiges Element der globalen Währungsreserven.
- Die am Goldabkommen Beteiligten werden ihre Goldtransaktionen weiterhin koordinieren, um Marktturbulenzen zu vermeiden.
- Die Beteiligten hegen zur Zeit keinerlei Pläne, in namhaftem Umfang Gold zu verkaufen.
Das Goldabkommen wird am 27. September 2014, nach dem Auslaufen der gegenwärtigen Vereinbarung, in Kraft treten und in fünf Jahren überprüft werden. Das erste Goldabkommen war 1999 abgeschlossen worden, um die von verschiedenen Zentralbanken geplanten Goldverkäufe zu koordinieren. 2004 und 2009 wurde das Abkommen jeweils verlängert.
Kontakt:
Medienmitteilung der Schweizerischen Nationalbank Kommunikation 8022 Zürich Telefon + 41 44 631 31 11 communications@snb.ch
Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!