"Basel III" als Wettbewerbsnachteil
29.07.2014 | Vertrauliche Mitteilungen
Wenngleich die neuen Bankauflagen mit dem Namen "Basel III" noch nicht verbindlich sind, beschäftigt man sich in der dafür maßgeblich zuständigen Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) längst mit "Basel IV", wo insbesondere die Fragen nach der Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken selbst und deren Kreditvergabe noch mehr als bisher reguliert werden sollen.
Nach Auffassung kritischer Experten könnte damit die letztendliche "Kontrolle" über die Geldzuteilung insbesondere im europäischen Raum weitgehend bei der BIZ angesiedelt werden. Dies käme einer weiteren Entmachtung der nationalen Parlamente gleich, die derzeit mit großem "Gehorsam" die Einführung von "Basel III" betreiben.
Für Deutschland ist dies bereits im vergangenen Jahr geschehen, als Bundestag und Bundesrat der geplanten Einführung von "Basel III" einmütig zustimmten. Europaweit sollen die Regeln ab spätestens 2021 verbindlich gelten - die USA werden sie nicht in ihr nationales Recht aufnehmen.
Mit allen Detail- und Ausführungsbestimmungen umfaßt das "Basel III"-Werk inzwischen mehr als 12.000 vollbedruckte DIN-A4-Seiten. Diese zu beherrschen und zu beachten wird zur wichtigsten Aufgabe jedes Bankleiters (und ggf. der entsprechenden Untergebenen) zählen. Die Überwachung selbst dürfte engmaschig erfolgen und sich für die Prüfungsindustrie zu einem weiteren Milliardengeschäft entwickeln. "Ertappte" Bankleiter müssen bei nicht völlig nebensächlichen Verstößen stets eine Abberufung durch die Bankenaufsichtsbehörde fürchten.
Wie weit "Basel III" zu einer Stabilisierung des Finanzsystems beitragen kann, bleibt abzuwarten. Abzuwarten bleibt aber auch, inwieweit sich diese neuen Regeln und Beschränkungen als Wettbewerbsnachteil erweisen werden. Denn, wie vorstehend gesagt, es wird große Industrienationen geben, die sich "Basel III" nicht vorschreiben lassen...!
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4088
Nach Auffassung kritischer Experten könnte damit die letztendliche "Kontrolle" über die Geldzuteilung insbesondere im europäischen Raum weitgehend bei der BIZ angesiedelt werden. Dies käme einer weiteren Entmachtung der nationalen Parlamente gleich, die derzeit mit großem "Gehorsam" die Einführung von "Basel III" betreiben.
Für Deutschland ist dies bereits im vergangenen Jahr geschehen, als Bundestag und Bundesrat der geplanten Einführung von "Basel III" einmütig zustimmten. Europaweit sollen die Regeln ab spätestens 2021 verbindlich gelten - die USA werden sie nicht in ihr nationales Recht aufnehmen.
Mit allen Detail- und Ausführungsbestimmungen umfaßt das "Basel III"-Werk inzwischen mehr als 12.000 vollbedruckte DIN-A4-Seiten. Diese zu beherrschen und zu beachten wird zur wichtigsten Aufgabe jedes Bankleiters (und ggf. der entsprechenden Untergebenen) zählen. Die Überwachung selbst dürfte engmaschig erfolgen und sich für die Prüfungsindustrie zu einem weiteren Milliardengeschäft entwickeln. "Ertappte" Bankleiter müssen bei nicht völlig nebensächlichen Verstößen stets eine Abberufung durch die Bankenaufsichtsbehörde fürchten.
Wie weit "Basel III" zu einer Stabilisierung des Finanzsystems beitragen kann, bleibt abzuwarten. Abzuwarten bleibt aber auch, inwieweit sich diese neuen Regeln und Beschränkungen als Wettbewerbsnachteil erweisen werden. Denn, wie vorstehend gesagt, es wird große Industrienationen geben, die sich "Basel III" nicht vorschreiben lassen...!
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Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4088