Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Verkäufe der Anlagemünze American Gold Eagle im Januar 2015

02.02.2015  |  Redaktion
Die Gesamtverkäufe der Anlagemünze American Gold Eagle sind im Januar 2015 verglichen zum vorangegangenen Dezember gestiegen. Gleichwohl ergab sich gegenüber dem vergleichbaren Vorjahresmonat ein nicht unerheblicher Rückgang.

Laut aktuellen Zahlen verkaufte die US-amerikanische Prägeanstalt United States Mint während des letzten Monats 51.500 Münzen zu einer Unze, 18.000 Stück zu 1/2 Unze, 36.000 zu 1/4 Unze sowie 115.000 zu 1/10 Unze. In der Summe ergeben sich daraus 220.500 verkaufte American Gold Eagles bzw. 81.000 Unzen. Im Dezember hatten 54.000 Münzen bzw. 18.000 Unzen den Besitzer gewechselt.

Im Gesamtjahr 2014 hatten die Verkäufe der beliebten Anlagemünze der U.S. Mint damit insgesamt 1.144.500 Stück bzw. 524.500 Unzen erreicht.

Open in new window

Verglichen zum Januar 2014, in welchem 262.500 Münzen verkauft wurden, sind die Gesamtverkäufe im gleichen Monat des aktuellen Jahres gemessen an der Stückzahl um gut 16% auf den niedrigsten Wert seit Januar 2011 gesunken.

Open in new window


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"